Elternverträge

Elternverträge

Die Anmeldung zum Angebot OGS ist für die Eltern freiwillig, verpflichtet aber für ein Schuljahr. Daher muss ein Vertrag mit der Schule, die das Kind besucht, und der Stadt Düsseldorf geschlossen werden.

Ein weiterer Vertrag ist erforderlich für das Mittagessen, für das der Betreuungspartner der Schule verantwortlich ist. Informationen hierüber erhalten Sie in der Schule.