Straßenreinigungsgebühren konstant - Bio- und Altpapiertonne im Teilservice weiter kostenlos - Restmüllgebühren steigen

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Stadtverwaltung legt Kalkulation der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sowie der Friedhofsgebühren vor/Beratung am 27. November im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen

Die Stadtverwaltung legt in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am Freitag, 27. November, neue Kalkulationen der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sowie der Gebühren für Friedhöfe und das Krematorium vor.

Abfall- und Straßenreinigungsgebühren

Danach sollen die Gebühren für die Straßenreinigung 2021 unverändert bleiben. Die Biotonne und die blaue Tonne für Altpapier sollen im Teilservice weiterhin gebührenfrei sein. Allerdings müssen aufgrund der allgemeinen Steigerungen von Löhnen und Produktpreisen (plus 2,37 Prozent) sowie des Anstiegs der Restmüllmenge (plus rund 2 Prozent) und der Sperrmüllmenge (plus rund 6 Prozent) die Gebühren für Restabfall für 2021 um rund 2,8 Prozent erhöht werden. Der Vollservice-Zuschlag  erhöht sich um 2,9 Prozent.

Nach der aktualisierten Gebührensatzung steigt zum Beispiel die Gebühr für eine 120-Liter-Restmülltonne im Vollservice bei wöchentlicher Leerung von bislang 468,72 Euro auf 481,68 Euro im kommenden Jahr. Die Restmüllgebühren für Düsseldorf liegen damit weiterhin im Mittelfeld dieser Gebühren für Großstädte mit vergleichbarer Leistung; so verlangt zum Beispiel die Stadt Aachen im laufenden Jahr bereits 646,94 Euro für einen solchen Behälter.

Umweltdezernentin Helga Stulgies: "Mit den steigenden Abfallmengen fallen höhere Entsorgungskosten an, die in der Gebührenkalkulation für 2021 abgebildet werden müssen. Allerdings finden sich im Restmüll immer noch große Mengen an Wertstoffen, zum Beispiel über 10 Prozent Papier und mehr als 40 Prozent Biomüll. Wer Papier und Biomüll/Grünschnitt stattdessen über die blaue Tonne und die braune Tonne entsorgt, kann möglicherweise sein Mindestrestmüllvolumen auf minimal 15 Liter pro Person weiter reduzieren und so gegebenenfalls zu einer kleineren Restmülltonne und damit einer geringeren Restmüllgebühr wechseln."

Zu einer möglichen Umstellung der Behältergrößen berät das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz unter www.duesseldorf.de/abfall sowie per E-Mail unter stadtsauberkeit@duesseldorf.de oder telefonisch beim "Servicetelefon Stadtsauberkeit" unter 0211-8925050. Dort wird Bürgerinnen und Bürgern auch dabei geholfen, geeignete Standplätze für alle Behälter zu finden.

Die Erfassung und die Entsorgung der Abfälle kostet die Stadt Düsseldorf rund 96,1 Millionen Euro im Jahr. Diese aus Gebühren zu finanzierende Summe wird vollständig und ausschließlich für Serviceleistungen, die in der Abfallsammlung und -entsorgung anfallen, verwendet. Das heißt, bei der Gebührenkalkulation werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nur die Kosten angesetzt, die durch die Abfallerfassung und -entsorgung entstehen. Neben der Müllentsorgung gehören dazu auch die Entsorgung des Mülls aus den Straßenpapierkörben und die Beseitigung wilder Müllablagerungen im öffentlichen Straßenraum, wenn sich Verursacher nicht ermitteln lassen.

Gebühren für Friedhöfe und das Krematorium

Bei den Gebühren für Friedhöfe und das Krematorium wurde ebenfalls die jährliche Gebührenkalkulation vorgenommen. Dabei bleiben die Friedhofsgebühren im Gesamtdurchschnitt stabil.

Einzelne Gebührentarife verändern sich jedoch. So bleibt beispielsweise die Gebühr für die Nutzung eines Aufbahrungsraumes mit 141,06 Euro stabil. Andere Gebühren konnten gesenkt werden; dazu zählen unter anderem das Nutzungsrecht für ein Urnenwahlgrab für 5 Urnen mit 81,10 Euro pro Jahr statt bislang 82,40 Euro pro Jahr und das Nutzungsrecht für ein Sargeinzelgrab (20 Jahre) mit 1030,18 Euro statt bislang 1042 Euro. Aufgrund gestiegener Betriebs-, Sach- und Personalkosten mussten jedoch auch einige Gebühren erhöht werden. Dazu gehören unter anderem die Nutzung einer Kapelle inklusive Zubehör (20 Minuten) mit 215,40 Euro statt 212,12 Euro. Und die Gebühr für eine Grabmahlgenehmigung erhöht sich von 31,11 Euro auf 50,15 Euro. Grund dafür ist eine aufwändigere Prüfung, die sich aus dem Bestattungsgesetz des Landes ergibt.

Seit dem 1. Januar 2020 dürfen Grabsteine aus China, Indien, Vietnam und von den Philippinen nur noch aufgestellt werden, wenn der Nachweis einer anerkannten Zertifizierungsstelle beigebracht wird, dass diese Steine ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Die Friedhofsverwaltung muss daher jeden Antrag auf Grabmahlgenehmigung einzelfallbezogen auf Gültigkeit des häufig in anderer Sprache ausgestellten Zertifikats prüfen. Der Bearbeitungsaufwand erhöht sich auch wegen des zunehmenden Internethandels von Grabsteinen, da diese Steine häufig  nicht den Anforderungen der Friedhofssatzung entsprechen, zum Beispiel in Material und Größe.

Die Gebühren für das Krematorium, das heißt die Einäscherungsgebühr eines Verstorbenen, steigen von 291,60 Euro auf 316,55 Euro - ebenfalls aufgrund erhöhter Betriebs-, Sach- und Personalkosten.

Neu in die Gebührenkalkulation für Friedhöfe aufgenommen wurde die Möglichkeit einer Bestattung in einem Parkwahlgrab. Dabei handelt es sich um eine Beisetzung auf einem parkartig gestalteten Gemeinschaftsgrabfeld, das von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Das erste Parkwahlgrabfeld für 50 Gräber soll auf dem Nordfriedhof angeboten werden und hat eine Gesamtfläche von 361 Quadratmetern.

Die Gebührenkalkulationen sind als Teil der Ausschussunterlagen abrufbar unter https://ris-duesseldorf.itk-rheinland.de/SessionNetDueBi/si0057.asp?__ksinr=18964