Härtefallregelung für Hochwassergeschädigte

| Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz News

Anträge für das Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" lassen sich ausnahmsweise auch nach Beginn der Arbeiten stellen

Die Landeshauptstadt kommt den Betroffenen des Juli-Hochwassers mit einer Härtefallregelung entgegen: In den Förderrichtlinien des Programms "Klimafreundlich Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" wird bei nachweislich Hochwassergeschädigten Punkt 4.2 "Vorhabensbeginn" ausgesetzt. So können auch Bürgerinnen und Bürger gefördert werden, die Heizungsbauer bereits beauftragt haben und damit eigentlich von der Antragstellung ausgeschlossen sind. Voraussetzung ist, dass der Anspruch belegt wird, zum Beispiel über eine Versicherungsbescheinigung oder den Nachweis über Bezug der Soforthilfe.

Der Ersatz defekter Anlagen erfolgt unter Berücksichtigung zukunftsorientierter und klimafreundlicher Technik und Heizenergieträger: Die Einbindung von regenerativen Heizsystemen in Form von Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen oder heizungsunterstützenden solarthermischen Anlagen wird bei der Wahl des neuen Heizsystems empfohlen. Der Schritt zu erneuerbaren Energieformen bei der Heizwärme wird im Rahmen des Förderprogramms "Klimafreundlich Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" bezuschusst.

Fragen zu regenerativer Heiztechnik und den entsprechenden Fördermöglichkeiten beantworten die Experten am Servicetelefon der Serviceagentur Altbausanierung SAGA unter 0211-8921015, montags bis donnerstags, 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, sowie freitags 9 bis 14 Uhr. Informationen zum Förderprogramm und die Anträge sind unter www.duesseldorf.de/klimafreundlichwohnen zu finden.

Hintergrund "Vorhabensbeginn"
Das Hochwasser im Juli verursachte erhebliche Sachschäden: Bei Überflutungen der Keller wurden häufig nicht nur Einrichtungsgegenstände, sondern auch Heizungsanlagen zerstört. Um rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode eine neue Heizungsanlage installiert zu bekommen, haben Eigentümerinnen und Eigentümer ihren Heizungsbauer oft schnellstmöglich mit den Arbeiten beauftragt - dies gilt bei Förderprogrammen im Allgemeinen als "Vorhabensbeginn" und schließt eine Antragstellung normalerweise aus. So heißt es in den Förderrichtlinien des Programms "Klimafreundlich Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" unter Punkt 4.2 "Die Maßnahmen dürfen erst nach Bekanntgabe der Fördernummer in Auftrag gegeben werden".