Widerspruchs- und Klageverfahren gegen

Zahlung für die erstmalige Herstellung einer Straße

gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung.

Antrag Zahlungserleichterung Erschließungsbeiträge

Zahlung für die Erneuerung bzw. Verbesserung von Straßen

gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung.

Antrag Zahlungserleichterung Straßenausbau- und Kanalanschlussbeitrag

Zahlung für Anschlussarbeiten der privaten Hausanschlüsse an das öffentliche Kanalnetz

gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Kanalanschlussbeitragssatzung.

Antrag Zahlungserleichterung Straßenausbau- und Kanalanschlussbeitrag

Beiträge für Straßenänderungsarbeiten nach dem Straßen- und Wegegesetz

gemäß § 16 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)

 

Zu Ihren Einwendungen können Sie die Abrechnungsunterlagen im Amt für Verkehrsmanagement einsehen. Es werden Ihnen auf Nachfrage allgemeine beitragsrechtliche Regelungen erläutert. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Wege des Klageverfahrens für notwendig halten.  Bitte beachten Sie hierbei die 1-monatige Frist zur Widerspruchs- bzw. Klageerhebung nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides. Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Rechtssachen können schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden, die Verwendung von Emails ist nicht rechtswirksam.

Nach Ablauf der einmonatigen Frist ist ein Widerspruch- oder Klageverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Der Widerspruch und die Klage haben keine aufschiebende Wirkung, die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. Deshalb ist der Beitrag – auch bei einem Widerspruch oder einer Klage – in voller Höhe innerhalb eines Monats zu zahlen.

Zahlungserleichterungen

Erschließungsbeiträge: Auf Antrag kann – unter detaillierter Darlegung der finanziellen Verhältnisse – die ratenweise Zahlung von Erschließungsbeiträgen mit einer Verzinsung der Forderung eingeräumt werden.

Straßenausbau- und Kanalanschlussbeiträge: Auf schriftlichen Antrag hin kann für Straßenausbau- und Kanalanschlussbeiträge, unter Angabe des veranlagten Grundstückes (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück), der Ratenhöhe und -dauer (Möglichkeiten können Sie entsprechend der Staffelungsvorgabe übernehmen) eine Stundung, auch in Form einer Ratenzahlung nach § 8a KAG gewährt werden. Für die Dauer der Stundung bzw. Ratenzahlung sind Zinsen zu erheben; diese beträgen jährlich 2 Prozentpunkte über dem zu Beginn des Jahres geltenen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches, jedoch mindestens 1 Prozent.

Antrag auf Zahlungserleichterung Straßenbau- oder Kanalanschlussbeiträge

Zur Vermeidung eines kostenpflichtigen Klageverfahrens haben Sie - vor der Klageerhebung - die Möglichkeit einer Überprüfung der Beitragserhebung beim Amt für Verkehrsmanagement.

Zu Ihren Einwendungen können Sie die Abrechnungsunterlagen im Amt für Verkehrsmanagement einsehen. Es werden Ihnen auf Nachfrage allgemeine beitragsrechtliche Regelungen erläutert und auch Detailfragen zur Beitragserhebung beantwortet. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Wege des Klageverfahrens für notwendig halten.

Bitte beachten Sie jedoch hierbei die 1-monatige Frist zur Widerspruchs- bzw. Klageerhebung nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides.