Einbau von sortiertem Bauschutt bzw. güteüberwachten Recyclingbaustoffen (RCL-Material) bei privaten Baumaßnahmen

Einbau von sortiertem Bauschutt bzw. güteüberwachten Recyclingbaustoffen (RCL-Material) bei privaten Baumaßnahmen

Der Einbau von sortiertem Bauschutt oder güteüberwachten Recyclingbaustoffen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese ist rechtzeitig vor Beginn des Einbaus mit einem entsprechenden Antragsformular bei der Unteren Umweltschutzbehörde zu beantragen.

Anforderungen an den Einbau

Wasserschutzzonen

Der Einbauort muss außerhalb von Wasserschutzzonen liegen. Ob Ihr Grundstück im Bereich einer Wasserschutzzone liegt, können Sie über die folgende Adressliste überprüfen:

Liste mit Düsseldorfer Straßen innerhalb von Wasserschutzzonen (PDF-Datei 1,7 MB)

Qualität

Die Qualität hat den Anforderungen aus dem Merkblatt zu entsprechen. Auch bei RCL-Material aus einer genehmigten Aufbereitungsanlage ist die Qualität des einzubauenden Materials vor Einbaubeginn durch eigene Analysen nachzuweisen.

Abstand zum Grundwasser

Der Abstand zwischen Unterkante des Einbaubereichs zum höchsten gemessenen Grundwasserstand muss mindestens 1 m betragen. Grundwasserdaten können vorab (gebührenpflichtig) bei der Unteren Umweltschutzbehörde angefragt werden.

Versiegelung

Das Material darf grundsätzlich nur unter versiegelten Flächen in technischen Bauwerken (z. B. unterhalb von Gebäuden, als Tragschicht von Fahrflächen) eingebaut werden. Mehr hierzu finden Sie im Merkblatt.

Grundstück

Die Zustimmung des/der Grundstückeigentümers/in liegt vor.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Einbau von sortiertem Bauschutt oder RCL-Material können Sie unserem Merkblatt entnehmen. Einen Link zum Merkblatt und dem Antragsformular finden Sie am Ende der Seite.

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