Anforderungen an den Einbau
Wasserschutzzonen
Der Einbauort muss außerhalb von Wasserschutzzonen liegen. Ob Ihr Grundstück im Bereich einer Wasserschutzzone liegt, können Sie über die folgende Adressliste überprüfen:
Liste mit Düsseldorfer Straßen innerhalb von Wasserschutzzonen (PDF-Datei 1,7 MB)
Qualität
Die Qualität hat den Anforderungen aus dem Merkblatt zu entsprechen. Auch bei RCL-Material aus einer genehmigten Aufbereitungsanlage ist die Qualität des einzubauenden Materials vor Einbaubeginn durch eigene Analysen nachzuweisen.
Abstand zum Grundwasser
Der Abstand zwischen Unterkante des Einbaubereichs zum höchsten gemessenen Grundwasserstand muss mindestens 1 m betragen. Grundwasserdaten können vorab (gebührenpflichtig) bei der Unteren Umweltschutzbehörde angefragt werden.
Versiegelung
Das Material darf grundsätzlich nur unter versiegelten Flächen in technischen Bauwerken (z. B. unterhalb von Gebäuden, als Tragschicht von Fahrflächen) eingebaut werden. Mehr hierzu finden Sie im Merkblatt.
Grundstück
Die Zustimmung des/der Grundstückeigentümers/in liegt vor.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Einbau von sortiertem Bauschutt oder RCL-Material können Sie unserem Merkblatt entnehmen. Einen Link zum Merkblatt und dem Antragsformular finden Sie am Ende der Seite.
Kontakt
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Landeshauptstadt
Düsseldorf - Amt für Umwelt-
und Verbraucherschutz
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Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
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