Fragen zum Klageverfahren

Fragen zum Klageverfahren

Muss ich einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn ich gegen den Beitragsbescheid Klage erhebe?

Nein. Die Erhebung einer Anfechtungsklage nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung bedarf nicht der Einschaltung eines Rechtsbeistandes. Sie können diese Klage innerhalb der gesetzlichen Klagefrist auch persönlich (schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten) beim Verwaltungsgericht erheben.

Abweichend davon bedarf es der Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule für den Fall, dass gegen eine erstinstanzliche Entscheidung der Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt oder aber Berufung eingelegt werden soll.

 

Wird der bereits erbrachte Beitrag verzinst, wenn ich ihn als Ergebnis des Klageverfahrens ganz oder teilweise erstattet bekomme?

Ein Zinsanspruch ist im Abgabenrecht aufgrund der Vorschrift des § 233 Satz 1 der Abgabenordnung dann gegeben, wenn eine (teilweise) Erstattung aufgrund eines Verwaltungsstreitverfahrens erfolgt. Der Erstattungsbetrag ist nach den Bestimmungen der §§ 236 und 238 Abgabenordnung vom Tage der Rechtshängigkeit (Klageerhebung) an bis zum Auszahlungstag in Höhe von 0,5 v. H. zu verzinsen.