Kanalanschlussbeitrag

Kanalanschlussbeitrag

Als Gegenleistung für den Vorteil, ein Grundstück an den öffentlichen Kanal anschließen zu können, erhebt die Stadt Düsseldorf den Kanalanschlussbeitrag.

Hierzu ist erforderlich die Feststellung der Beitragspflicht, Berechnung des Beitrages bezogen auf die anliegenden Grundstücke und Geltendmachung der Kanalanschlussbeiträge durch Heranziehungsbescheide.

Rechtsgrundlagen:

  • § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW)
  • Satzung über Anschlussbeiträge für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage der Landeshauptstadt Düsseldorf

Ergänzende Information:

Außer dem einmaligen Kanalanschlussbeitrag fallen wiederkehrende Kanalbenutzungsgebühren an. Nähere Informationen enthält die Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf. Beim Bau eines Hauses fallen ferner die Kosten des Anschlusses des Gebäudes an die öffentliche Kanalisation an.

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