Sonderpädagogische Förderung

Es gibt Kinder, die in ihrer persönlichen und ihrer Lern- und Leistungsentwicklung erhebliche Beeinträchtigungen unterliegen, sodass sie auch mit zusätzlichen Lernhilfen der allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können. Wird bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet, haben sowohl die Eltern als auch die Schule die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) zu stellen. Die Entscheidung, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, trifft die Schulaufsichtsbehörde nach der Durchführung eines Verfahrens. Grundlage des Beschlusses sind pädagogische Gutachten und, wenn erforderlich, ein medizinisches Gutachten der Schulärztin oder der Schulärztin oder des Schularztes.

Förderschwerpunkte

  • Lernen
  • Sprache
  • Geistige Entwicklung
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Sehen

Der Förderschwerpunkt Autismus steht immer mit einem anderen Förderschwerpunkt in Verbindung.

Förderorte

Sonderpädagogische Förderung kann an der allgemeinen Schule im Gemeinsamen Unterricht oder einer integrativen Lerngruppe und an einer Förderschule stattfinden.

Weitere Informationen

  • Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke AO-SF