Leistungsbewertung

Bei der Leistungsbewertung wird unterschieden zwischen Kindern, die zielgleich und zieldifferent (Förderschwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung) gefördert werden.

Zielgleich geförderte Kinder werden nach den Ausbildungsordnungen der einzelnen Schulformen bewertet:

In Absprache mit der Schule kann ein individueller Nachteilsausgleich festgelegt werden. Dieser ist kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen bzw. aufzuheben.

Zieldifferent geförderte Kinder werden nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung bewertet (AO-SF).
"Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte (AO-SF, § 27 Leistungsbewertung, Absatz 1)."

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