Radfahren im Kreisverkehr

Radfahren im Kreisverkehr

Kreisverkehre bieten bei Beachtung der entwurfstechnischen Regelwerke ein hohes Sicherheitsniveau für alle Verkehrsteilnehmer. Besonders Fußgänger und Radfahrer profitieren von den geringen Geschwindigkeiten, dem dadurch bedingten kooperativen Verkehrsverhalten und von der einfachen Begreifbarkeit und Übersichtlichkeit dieser Knotenpunktsform.

Zur Führung der Radfahrer sind in Kreisverkehren grundsätzlich zwei Lösungen möglich. Zum einen auf umlaufenden Radwegen, zum anderen direkt auf der Kreisfahrbahn.

Für beide Führungsformen gilt:
Fahren Sie eindeutig und berechenbar. Für die anderen Verkehrsteilnehmer muss klar sein, was Sie vorhaben. Die Führung auf umlaufenden Radwegen ist durch die Benutzungspflicht der Radwege vorgegeben und muss nicht näher erläutert werden. Die beiden Schaubilder beziehen sich nur auf die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn.

Der Radfahrer befindet sich nicht unmittelbar im Bewusstsein des Autofahrers. Es kann zum dargestellten Konflikt kommen.

Der Radfahrer fährt mittig auf der Kreisfahrbahn. Dieses Verhalten ist für den Autofahrer eindeutig und berechenbar. Das Überholen des Radfahrers im Kreisverkehr ist nicht möglich.