Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland erfolgt in der Regel in zwei Stufen:

  1. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder eine AG, unterliegen der Körperschafteuer. Personengesellschaften sowie Teilhaber unterliegen der Einkommenssteuer.
  2. Alle Betriebe – ob Gesellschaften oder Teilhaberschaften – unterliegen der Gewerbesteuer, die von den Kommunen selber festgelegt werden und deswegen deutschlandweit variieren.

Berechnung der Gewerbesteuer:
Gewerbeertrag (= Gewinn inklusiver Steuerrechtlicher Hinzurechnungen und Abzügen) x 3,5 Prozent x Hebesatz der Gemeinde

Beispiel für Gewerbesteuern in verschiedene Großstädten in Deutschland:

Ein Unternehmen hat 100.000 Euro Gewerbeertrag erwirtschaftet:

  • Düsseldorf: 100.000 Euro x 3,5 Prozent x 440 Prozent = 15.400 Euro
  • Köln: 100.000 Euro x 3,5 Prozent x 475 Prozent = 16.625 Euro
  • Frankfurt: 100.000 Euro x 3,5 Prozent x 460 Prozent = 16.100 Euro
  • Hamburg: 100.000 Euro x 3,5 Prozent x 470 Prozent = 16.450 Euro
  • München: 100.000 Euro x 3,5 Prozent x 490 Prozent = 17.150 Euro
  • Berlin: 100.000 Euro x 3,5 Prozent x 410 Prozent = 14.350 Euro

Grundlegende Informationen über das deutsche Steuerrecht finden Sie hier:
Zentrale Anlaufstelle für ausländische Investoren (Investorenstelle)
Bundesministerium für Finanzen Steuern in Deutschland, Arten und Bedeutung
Persönliche Lohn- und Einkommenssteuer
Steuerberaterkammer Düsseldorf