"30 Stunden-Fortbildung" im Rettungsdienst

"30 Stunden-Fortbildung" im Rettungsdienst

Die Gesetzgebung schreibt für im Rettungsdienst tätige Personen eine jährliche Fortbildungspflicht vor:

Lehrgangsbeschreibung

Lehrgangsbeschreibung

Zielgruppe

  • Ausgebildete Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter
  • Ausgebildete Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten
  • Ausgebildete Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • Personen mit Interesse an rettungsdienstlichen Aufgaben

Informationen und Reservierungsanfragen