Ihr Nutzen
Durch Teilnahme an dieser Veranstaltung erfüllen Sie gem. § 5 Absatz 5 Rettungsgesetz (RettG NRW) die gesetzliche Vorgabe einer 30-stündigen Fortbildung und erfahren Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Rettungsdienst.
Rechtsgrundlage
- § 5 Absatz 5 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer - Rettungsgesetz (RettG NRW)
- Runderlass Fortbildung des nichtärztlichen Personals in der Notfallrettung und im Krankentransport des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (heute Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter) vom 21.01.1997
Inhalte / Themenschwerpunkte 2018
- Zusammenarbeit mit der Leitstelle - 2 Unterrichtseinheiten
- Tracheostomaversorgung - 1 Unterrichtseinheit
- Recht im Rettungsdienst - 3 Unterrichtseinheiten
- Deeskalationstraining - 4 Unterrichtseinheiten
- Hygiene - 2 Unterrichtseinheiten
- Immobilisation - 1 Unterrichtseinheit
- Neue Geräte im Rettungsdienst - 1 Unterrichtseinheit
- Pädiatrische Notfälle - 6 Unterrichtseinheiten
- Skilltraining - 4 Unterrichtseinheiten
- Reanimation Erwachsene und Kinder - 2 Unterrichtseinheiten
- MANV 4+ - 4 Unterrichtseinheiten
- SAA DÜsseldorf inklusive Medikamentenkunde - 3 Unterrichtseinheiten
- Dokumentation im Rettungsdienst - 1 Unterrichtseinheit
- Aktuelle Themen - 1 Unterrichtseinheit
- Gruppenarbeit / Praxissimulation - 5 Unterrichtseinheiten
Methodisch wird der Lehrinhalt durch Vorträge, Diskussionen, Praxissimulationen und Übungen vermittelt.
Voraussetzungen
Einsatz als nichtärztliches Personal in der Notfallrettung und im Krankentransport.
Lehrgangsentgelt
254,00 EUR je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer
Lehrgangsort
Institut für Notfallmedizin und Rettungswesen der Feuerwehr Düsseldorf, Posener Straße 171-183, 40231 Düsseldorf (Lierenfeld) und - in Einzelfällen: Andere Feuer- und Rettungswachen im Düsseldorfer Stadtgebiet.
Lehrgangszeiten
Jeweils Montags bis Donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Wichtige Hinweise
Die Lehrgänge können aus wirtschaftlichen Gründen nur mit einer Mindest- und aus methodisch-didaktischen Überlegungen gleichzeitig nur mit einer Höchstteilnehmerzahl durchgeführt werden. Sollte eine Veranstaltung aus einem dieser Gründe nicht stattfinden können, wird Ihnen selbstverständlich eine Ersatzveranstaltung angeboten.Während der gesamten Lehrgangsdauer ist das Tragen geeigneter Arbeitsschutzkleidung obligatorisch! Die hieran gestellten Anforderungen entnehmen Sie bitte der GUV-Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst" GUV-R 2106