Ihr Nutzen
Neben der Betreuung und Versorgung von Patientinnen und Patienten im Rettungsdienst können Sie als Fahrerin bzw. Fahrer im Rettungswagen sowie im Krankentransport tätig werden.
Rechtsgrundlage
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO NRW)
Inhalt der Ausbildung
- Theorie (160 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Störungen der Vitalfunktionen
- Chirurgische Erkrankungen
- Innere Medizin - Pädiatrie
- Erkrankung der Augen
- Geburtshilfe
- Psychiatrie
- Rettungsdienstorganisation, technische und rechtliche Fragen
- Klinikpraktikum (160 Ausbildungsstunden, auf Wunsch in Düsseldorf)
- Rettungswachenpraktikum (160 Ausbildungsstunden, auf Wunsch in Düsseldorf)
- Prüfungsvorbereitung und Prüfung (40 Unterrichtsstunden)
Methodisch wird der Lehrinhalt durch Vorträge, Diskussionen, Praxissimulationen und Übungen vermittelt.
Voraussetzungen
- Vollendetes 17. Lebensjahr
- Hauptschulabschluss oder entsprechender Bildungsstand oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Bescheinigung über eine "Erste-Hilfe"-Ausbildung (nicht älter als ein Jahr)
- Ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung für die Rettungsdiensttätigkeit sowie über die Freiheit von ansteckenden Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz - IfSG (nicht älter als drei Monate)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") gem. § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes - BZRG (nicht älter als drei Monate)
- Tabellarischer Lebenslauf der Größe DIN-A 4 mit einem Lichtbild (zur Vorbereitung des Klinikpraktikums)
- Nachweis einer aktuellen Hepatitis-B-Prophylaxe (wenn mindestens ein Praktikum in Düsseldorf absolviert werden soll)
Wichtiger Hinweis
Alle Voraussetzungen müssen zu Lehrgangsbeginn erfüllt sein!
Lehrgangsentgelt
1.376,00 EUR je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer
Lehrgangsort
Institut für Notfallmedizin und Rettungswesen der Feuerwehr Düsseldorf, Posener Straße 171-183, 40231 Düsseldorf (Lierenfeld) und - in Einzelfällen: Andere Feuer- und Rettungswachen im Düsseldorfer Stadtgebiet
Lehrgangszeiten
Jeweils Montags bis Donnerstags von 7:30 Uhr bis 16:15 Uhr und Freitags von 7:30 Uhr bis 14:15 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass die Lehrgangszeiten grundsätzlich auch durchschnittlich jeweils fünf Verfügungsstunden je Woche umfassen!
Wichtige Hinweise
Die Lehrgänge können aus wirtschaftlichen Gründen nur mit einer Mindest- und aus methodisch-didaktischen Überlegungen gleichzeitig nur mit einer Höchstteilnehmerzahl durchgeführt werden. Sollte eine Veranstaltung aus einem dieser Gründe nicht stattfinden können, wird Ihnen selbstverständlich eine Ersatzveranstaltung angeboten.
Während der gesamten Lehrgangsdauer ist das Tragen geeigneter Arbeitsschutzkleidung obligatorisch! Die hieran gestellten Anforderungen entnehmen Sie bitte der GUV-Regel 2106.
Bereits für die Ausbildung im Rettungsdienst empfiehlt die beim Robert-Koch-Institut angesiedelte Ständige Impfkommission - STIKO einige sogenannte Indikations- und Auffrischimpfungen, die Sie dringend befolgen sollten. Deren jeweils aktuelle Fassung steht Ihnen zum Download in der sogenannten Tabelle 2 auf der dortigen Internetseite zur Verfügung!
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Düsseldorfer Kliniken für Praktikumseinsätze in ihren Häusern eine Hepatitis B-Prophylaxe verpflichtend fordern!