Gesamtabschlüsse der Landeshauptstadt Düsseldorf

Gesamtabschlüsse der Landeshauptstadt Düsseldorf

Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dieser besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang ergänzt um einen Gesamtlagebericht. Für die Erstellung des Gesamtabschlusses sind der Jahresabschluss der Gemeinde und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu konsolidieren. Er dient dazu, ein vollständiges Bild über die Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln.