Nachweis der Kampfmittelfreiheit

Nachweis der Kampfmittelfreiheit

Im Baurecht ist geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen (§13 BauO NRW). Das Bauaufsichtsamt fordert im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens den Nachweis über die Kampfmittelfreiheit. Nachweispflichtig ist der Bauantragstellende.

Um den Nachweis zu erbringen, muss zunächst ein Antrag auf Luftbildauswertung bei Amt 37- Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz eingereicht werden. Nach Erfassung und Durchsicht auf Vollständigkeit wird dieser an den zuständigen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Auf Grund seiner Fachkompetenz und Zuständigkeit entscheidet der Kampfmittelbeseitigungsdienst, ob weitere Maßnahmen zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit erforderlich sind.

Für die Luftbildauswertung werden derzeit keine Gebühren erhoben. Sollte sich aufgrund der Luftbildauswertung ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben, wird eine weitere Untersuchung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vor Ort notwendig. Die Feuerwehr Düsseldorf wirkt als Vermittler zu den Fachbehörden und koordiniert gegebenenfalls die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst festgelegten Maßnahmen. Die konkreten Untersuchungsmaßnahmen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst, die sich aus dem Ergebnis der Luftbildauswertung ergeben, müssen vom Bauherrn vor Baubeginn wiederum über die Feuerwehr Düsseldorf beantragt werden. Das erforderliche Antragsformular wird Ihnen ab dem Jahr 2017 mit dem Ergebnis der Luftbildauswertung übersandt.

Im Rahmen dieser Untersuchung können für den Grundstückseigentümer eventuell Kosten für vor- und nachbereitende Maßnahmen, z.B. Zugänglichkeit Grundstück, Bodenarbeiten gemäß den Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, Wiederherrichtung des ursprünglichen Zustandes, etc. anfallen.

Die Anträge auf

  • Luftbildauswertung
  • Kampfmitteluntersuchung
  • und sonstige Korrespondenz

können Sie per E-Mail an kampfmittel.feuerwehr@duesseldorf.de einreichen oder postalisch an die Stadtverwaltung Düsseldorf, Amt 37/53, 40200 Düsseldorf senden.

Nach telefonischer Terminvereinbarung können die Unterlagen auch persönlich auf der Hauptfeuerwehrwache, Hüttenstr. 68, Direktionsgebäude, Zimmer 314 abgegeben werden.

Kontakt

  • Feuerwehr

    - 37/53 -

    Hüttenstraße 68

    40215 Düsseldorf

  • Sachgebiet Feuerwehrpläne, Störfallbetriebe und Bevölkerungsschutz

  • Telefon: 0211 89-20887

    Mail: Kampfmittel

    Zimmer: 314

  • Notruf

    112