Umwelt(Verträglichkeits)Prüfung (UVP)

Umwelt(Verträglichkeits)Prüfung (UVP)

Planungen und Bauvorhaben verändern die Umwelt. Die Umwelt(verträglichkeits)prüfung (UVP) steht für einen modernen Umweltschutz, der auf Vorsorge setzt, indem erkennbare Umweltauswirkungen frühzeitig und umfassend berücksichtigt werden.

Dabei werden die zu erwartenden Auswirkungen eines Vorhabens oder einer Planung (Risiken und deren Eintrittswahrscheinlichkeit) auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Flora, Fauna, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie den Menschen ermittelt, beschrieben und bewertet. Das UVP-Gesetz des Bundes enthält die dafür relevanten Vorschriften für die UVP zu Projekten (z.B. größere Straßenbaumaßnahmen, U-Bahn-Baumaßnahmen, Deponie- und Kläranlagenerweiterungen und großflächige Einzelhandelsbetriebe), das Baugesetzbuch regelt die Umweltprüfung in der Bauleitplanung.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt ist in der UVP für den "belebten Teil" der Umwelt – Landschaft, Flora und Fauna – zuständig. Die Beteiligung erfolgt dabei in einer Doppelrolle: einerseits als städtisches Fachamt für die Grünbelange im Zuge der Stadtentwicklung, andererseits als Untere Landschaftsbehörde und damit als Träger öffentlicher Belange, der per Gesetz gewisse Aufsichtsfunktionen zu erfüllen hat („Sonderordnungsbehörde" lt. § 8 Abs. 2 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen).

  • Welche Lebensräume für Pflanzen und Tiere (Biotope) gibt es im Plangebiet und wie sind sie zu bewerten?
  • Gibt es besonders geschützte Biotope?
  • Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen diesen Biotopen (Biotopverbund)?
  • Kommen besonders oder streng geschützte Pflanzen und Tiere vor (Rote Liste der Arten)?
  • Wie ist das Landschaftbild charakterisiert bzw. welche Grünstrukturen bereichern das Ortsbild?
  • Gibt es erhaltenswerten Baumbestand?
  • Berührt das Planvorhaben ein FFH-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
  • Welche Bedeutung hat die Natur im Plangebiet für die Erholung?
  • Wie wirkt sich das Planvorhaben auf diese Naturgüter aus?
  • Sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden oder auszugleichen?