Artenschutz in der Bauleitplanung

Artenschutz in der Bauleitplanung

Es ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz untersagt, besonders oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten absichtlich zu stören, zu töten oder zu beeinträchtigen. Die Lebensräume der geschützten Arten, wie Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten, stehen ebenfalls unter Schutz.

Als besonders oder streng geschützt gelten bestimmte Tier- und Pflanzenarten, die in verschiedenen Richtlinien der Europäischen Union (FFH-Richtlinie Anhang IV, europäische Vogelschutzrichtlinie, EU- Artenschutzverordnung) oder der Bundesartenschutzverordnung aufgelistet sind.

Von diesem grundsätzlichen Verbot sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulässig, z.B. wenn ein "genehmigter Eingriff" zugrunde liegt - etwa in Form eines rechtskräftigen Bebauungsplanes (B-Plan). Bei der Aufstellung des B-Planes muss dann allerdings die Problematik der besonders oder streng geschützten Arten berücksichtigt worden sein.

Werden in einem B-Plan-Gebiet im Zuge der Umweltprüfung besonders oder streng geschützte Arten gefunden, so muss zunächst festgestellt werden, ob deren Störung oder Tötung bzw. die Vernichtung oder Beeinträchtigung ihres Biotops zu vermeiden ist oder zumindest kompensiert werden kann. Ein Ausgleich für den geplanten Eingriff in den Naturhaushalt ist zum Beispiel die Schaffung von Ersatzlebensräumen, Umsiedlungen oder gezielte Förderung und Entwicklung der betroffenen Arten an anderer Stelle im Stadtgebiet. Der Eingriff ist damit genehmigungsfähig. Ist kein Ausgleich möglich, so ist der Eingriff nach Bundesnaturschutz- und Landschaftsgesetz nur dann zulässig, wenn die Bauvorhaben im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen. Andernfalls kann der B-Plan nicht rechtsverbindlich werden.

Zu den in Düsseldorf vorkommenden besonders oder streng geschützten Arten gehören nach derzeitigem Kenntnisstand 39 Vogelarten, 11 Säugetierarten (überwiegend Fledermausarten), 6 Fischarten, 3 Amphibien-/Reptilienarten, 2 Käferarten und 1 Libellenart.