Allein in der Landeshauptstadt Düsseldorf engagieren sich rund 100.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung dieser ehrenamtlichen Arbeit führte die Landeshauptstadt Düsseldorf zum 1. Januar 2015 die NRW-Ehrenamtskarte ein. Sie ist ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung für das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger und verbindet diese Wertschätzung mit verschiedenen Vergünstigungen.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Die Voraussetzungen für die Ausgabe der Ehrenamtskarte orientieren sich in engem Maße an den vom Land vorgegebenen Kriterien.
Sie können die Karte beantragen, wenn Sie sich zeitlich überdurchschnittlich, mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr, im Stadtgebiet Düsseldorf engagieren. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder auf einzelne zeitintensive Einsätze verteilt sein.
Die Organisationen bestätigen jeweils mit einer Unterschrift Ihre Angaben über die Einsatzzeiten.
Sie müssen diese Tätigkeit seit mindestens einem Jahr wahrnehmen.
Sie dürfen keine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten.
Dies gilt nicht, wenn die Pauschale nur die entstandenen Kosten deckt.
Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?
Die Ehrenamtskarte ist zwei Jahre gültig.
Das jeweilige Ablaufdatum ist auf der Karte ersichtlich. Nach Ablauf müssen Sie die Karte erneut beantragen.
Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar.
Erst mit Ihrer Unterschrift und in Verbindung mit Ihrem Personalausweis erlangt die Ehrenamtskarte NRW ihre Gültigkeit.
Wie beantragen Sie die Karte?
Die Bewerbung für die Karte erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular.
Sie machen Ihre Angaben und lassen diese durch eine hauptamtliche Kraft oder dem Vereinsvorstand gegenzeichnen.
Damit bestätigt der Verein/die Organisation die von Ihnen gemachten Angaben.
Die Karte wird nach entsprechender Prüfung des Antrages durch die Stadtverwaltung verschickt. Die Antragstellung und Vergabe erfolgen ganzjährig.
Die Anträge können Sie in den Bürgerbüros, Freiwilligenagenturen oder bei Ihrem Verband abgeben oder direkt an folgende Adresse senden:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Büro Oberbürgermeister
Referat für Bürgerschaftliches Engagement
Marktplatz 2
40213 Düsseldorf
Hinweise für Inhaberinnen und Inhaber der JugendleiterCard (Juleica)
Sollten Sie Karteninhaberin oder -inhaber der JugendleiterCard (Juleica) sein, gibt es eine Ausnahme von den Vorgaben zum Erhalt der Ehrenamtskarte. Bei Vorlage der Juleica wird auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl verzichtet.