Förderung internationaler Projekte

Förderung internationaler Projekte

Die Vernetzung einer Stadt kann viele Vorteile und Entwicklungsimpulse mit sich bringen. Das gilt für die Vernetzung mit der Region, mit anderen Städten in Deutschland und international. Ziel des Büros für Internationale und Europäische Angelegenheiten ist es, städtepartnerschaftliche Projekte zu unterstützen, sodass diese umsetzbar werden. Vereine, Initiativen, Institutionen, private und öffentliche Einrichtungen, Bürgerinnen und Bürger von Düsseldorf können auf diese Weise internationale Kontakte ausbauen und die Städtepartnerschaften beleben.

FAQ

FAQ

Alles was Sie für einen Zuschussantrag für ein städtepartnerschaftliches Projekt beim Büro für Internationale & Europäische Angelegenheitenwissen müssen, finden Sie bei unseren FAQs:

Welche Projekte werden gefördert?

Projekte Städtepartner:
 

Gefördert werden gemeinnützige Projekte, die der Pflege und Intensivierung der Städtepartnerschaften dienen oder im Interesse der Stadt liegen und dabei eine oder mehrere der bestehenden Städtepartnerschaften einbeziehen. Auch Projekte mit Bezug zur bestehenden Städtefreundschaft zu Toulouse (Frankreich) können bezuschusst werden. Die Aktivitäten sollten auf einen gegenseitigen und nachhaltigen Austausch ausgerichtet sein. Parteipolitische Programme, Austausche, die nicht mit der demokratischen Ordnung und dem Grundgesetz vereinbar sind, touristische oder rein private Programme können nicht berücksichtigt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsteller kann jede Person, Initiative, Institution, private und öffentliche Einrichtung und Verein sein, dessen Tätigkeitsbereich in Düsseldorf liegt oder der Maßnahmen im besonderen Sinn der Stadt durchführen will.

Welche Kosten werden bezuschusst?

Es werden projektbezogene Sachkosten bezuschusst, beispielsweise Reisekosten, Druckkosten, Raummieten oder Verbrauchsmaterialien. Auch projektbezogene Personalkosten wie ehrenamtliche Leistungen (bis 10€/h, nicht mehr als 20% an der Gesamtfinanzierung) und Honorare sind zuschussfähig.

Zuführungen zu Rücklagen, Spenden und investive Kosten, beispielsweise für Gegenstände mit Dauerwert, können hingegen nicht berücksichtigt werden.

Was muss eingereicht werden?

Projekte Städtepartner:

  1. Zuschussantrags Städtepartner*
  2. Förderrichtlinien Projekte Städtepartner
  3. Datenschutzeinwilligung

Alles muss komplett ausgefüllt und unterschrieben sein. 

*Bei einem Zuschuss ab 500 EUR sind alle Kosten des Projektes in einer Finanzierungsübersicht auf separatem Blatt beizufügen, gegliedert in Einnahmen und Ausgaben

Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?

Eine Einreichung aller Formulare und im Antrag vermerkten notwendigen Nachweise müssen mindestens einen Monat vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Andernfalls kann ihr Zuschussantrag nicht berücksichtigt werden.

Wie kann ich den Antrag einreichen?

Die Antragsunterlagen können entweder eingescannt per E-Mail an internationales@duesseldorf.de gesendet werden oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Landeshauptstadt Düsseldorf
Büro für Internationale und Europäische Angelegenheiten
Marktplatz 1
40213 Düsseldorf

Was für Nachweise müssen erbracht werden?

Folgende Dokumente sind spätestens drei Monate nach Beendigung des Projektes vollständig, prüffähig und unaufgefordert zu erbringen:

  1. Eine Kosten-Einnahmen-Gegenüberstellung inklusive aller Originalbelege und Quittungen
  2. Kurzbericht über den Verlauf und das Ergebnis des Projektes
  3. Fotos und/oder Videos von der Durchführung des Projektes

Das Büro für Internationale und Europäische Angelegenheiten behält sich vor, die bereitgestellten Fotos für seine Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.

Wenn Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, wie man Düsseldorfs Städtepartnerschaften weiter pflegen kann, dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an internationales@duesseldorf.de.