Anwohnern das Parken erleichtern

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Stellten den aktuellen Stand der Planungen zum Parkraumkonzept für Düsseldorf vor: OB Thomas Geisel (2.v.r.) Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschke (2.v.l.) sowie Ingo Pähler, Amt für Verkehrsmanagement, und Ingrid Herden, Amt für Kommunikation

Stellten den aktuellen Stand der Planung zum Parkraumkonzept für Düsseldorf vor: Oberbürgermeister Thomas Geisel (M.), Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschke und Ingo Pähler, Amt für Verkehrsmanagement; Foto: Young

Das städtische Konzept sieht umfassende Regelungen für Bewohner und eine Anpassung der Gebührenordnung vor.

Anwohner sollen in Düsseldorf leichter einen Parkplatz in Wohnungsnähe finden. Mit diesem Ziel entwickelt die Landeshauptstadt Düsseldorf ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept mit einer deutlichen Ausweitung der Anwohnerparkzonen. In der erweiterten Innenstadt sollen die Kosten für das Abstellen der Autos von Besuchern an das Niveau anderer Großstätte wie Köln, Frankfurt und Stuttgart angeglichen werden. Oberbürgermeister Thomas Geisel und Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschke haben den Stand der Planungen am Donnerstag, 21. November, vorgestellt. Ausgangspunkt dafür ist, dass der Stadtrat die Stadtverwaltung im August beauftragt hat, die Parkraumbewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung des Bewohnerparkens weiterzuentwickeln.

"Wir müssen den knappen Parkraum gerechter verteilen: Es kann nicht sein, dass Besucher mit dem Auto zum Kneipenbummel in die Stadt fahren und die Parkplätze blockieren, nach denen die Anwohnerinnen und Anwohner nach Rückkehr von der Arbeit dann vergeblich suchen“, sagte Oberbürgermeister Thomas Geisel. "Platz in der Innenstadt ist knapp und dies gilt vor allem für den öffentlichen Straßenraum. Deshalb ist es richtig, hier Vorfahrt für Anwohnerinnen und Anwohner einzuräumen und von den konkurrierenden Besuchern einen angemessenen Preis zu verlangen. Das ist der Hintergrund, weshalb wir die Initiative ergriffen haben, im Bereich der gesamten erweiterten Innenstadt den Parkraum zu bewirtschaften", erklärte der Oberbürgermeister.

Die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 29. August 2019 geht, wie dort bereits angekündigt, mit einer Aktualisierung der Parkgebührenordnung einher. "Zu den maßgeblichen Neuerungen zählen eine Tarifstruktur mit glatten Euro-Beträgen pro Stunde und ausgedehnten Bewirtschaftungszeiten. So wird beispielsweise ein Nachttarif neu eingeführt, den die derzeitige Parkgebührenordnung nicht vorsieht. Genau diese Nachtbewirtschaftung soll Anwohnern und Anwohnerinnen entgegenkommen und ihnen nach Arbeitsende im heimischen Viertel vermehrt freie Park-Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die Parkgebühren bewegen sich dabei in gleicher Höhe wie in Stuttgart, Köln, Frankfurt und Berlin und fallen im internationalen Vergleich eher niedriger aus", erläuterte Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschke.

Gerade Anwohner haben abends oft das Nachsehen im "Run" auf freie Stellplätze: "Der bisherige Anliegerparkausweis hilft nicht weiter, wenn spätestens nach 20 Uhr ohnehin keine Parkgebühren mehr erhoben werden. Abhilfe schafft hier nur ein durchgängiges Parkraumkonzept. Anlieger sollen dabei privilegiert werden, da sie darauf angewiesen sind, wohnungsnah einen Parkplatz zu finden, und sich in der Regel ja auch bereits über Anliegerbeiträge oder die Grundsteuer an den Kosten des öffentlichen Straßenraums beteiligt haben. Wer sich entscheidet, von außen mit dem eigenen Auto in die Innenstadt zu kommen, der soll dafür ein angemessenes Entgelt bezahlen – wie in anderen vergleichbaren Städten", sagte der Oberbürgermeister. Darüber hinaus können Besucher auch auf private Parkhäuser ausweichen. Diese haben zum Teil, besonders in den Abendstunden, noch ausreichend freie Kapazitäten.

Anwohner können Anwohnerparkausweise für eine Jahresgebühr von unverändert 30 Euro beziehungsweise bei der Beantragung online für eine Jahresgebühr von nur 25 Euro beantragen. Näheres siehe https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/40/show.

Um Bewohnern das Parken zu erleichtern, werden neue Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Die Parkgebührenordnung für die Landeshauptstadt Düsseldorf gilt dort erst ab der Ausweisung dieser Bewohnerparkgebiete. Geplant sind Parkgebühren in der Zone 1 (Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte) von Montag bis Samstag von 1,45 Euro pro angefangener halber Stunde auf 2 Euro pro angefangener halber Stunde zu erhöhen. In der Zone 2 (erweiterte Innenstadt mit Hafen, Unterbilk, Friedrichstadt, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Oberkassel) sollen die Gebühren von 1,05 Euro pro angefangener halber Stunde auf 1,50 Euro pro angefangener halber Stunde von Montag bis Samstag steigen. Von 22 bis 9 Uhr sollen in beiden Zonen pauschal fünf Euro fürs Parken anfallen. Im übrigen Stadtgebiet sollen die Gebühren montags bis samstags von 9 bis 22 Uhr von 0,75 Euro pro angefangener halber Stunde auf 0,50 Euro pro angefallener halber Stunde sinken.

Bereits in Bearbeitung sind zwei neue Bewohnerparkgebiete mit besonders hohem Parkdruck in den Bereichen Moorenplatz und Moorenstraße. Dazu werden in Kürze die Gremienvorlagen vorgelegt. Außerdem wird eine Gesamtvorlage für alle Gebiete in der erweiterten Innenstadt vorbereitet, mit der die Gebührensatzung dann in Kraft tritt.

Die verkehrlichen Auswirkungen der Parkraumgebührenordnung als Teil des Gesamtkonzepts sollen evaluiert werden. Sie wurde zuletzt im Jahr 2015 angepasst. Im Städtevergleich erhebt Düsseldorf damit die gleichen Gebühren wie Köln, Frankfurt am Main, Berlin und Stuttgart. Im internationalen Vergleich liegen Amsterdam mit 6 Euro pro Stunde oder Stockholm mit über 5 Euro pro Stunde deutlich darüber.

Eine Befreiung von Parkgebühren für elektrisch betriebene Fahrzeuge wird derzeit nicht in die Parkgebührenordnung aufgenommen. Der Versuch zum kostenfreien Parken von Elektrofahrzeugen gemäß des Beschlusses des Stadtrates zum Handlungskonzept Elektromobilität vom März 2018 bleibt davon unberührt. Die für eine dauerhafte Umsetzung erforderliche Implementierung in der Parkgebührenordnung erfolgt erst nach abschließender Auswertung des Versuchs.