Düsseldorf stellt Stufenplan zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung in der Altstadt vor

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OB Thomas Geisel (2.v.l.) hat gemeinsam mit Ordnungsdezernent Christian Zaum (l.) und dem Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Klaus Göbels (2.v.r.), einen Drei-Stufen-Plan für die Altstadt vorgestellt. Foto: Lammert

OB Thomas Geisel (M.) hat gemeinsam mit Ordnungsdezernent Christian Zaum (l.) und dem Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Klaus Göbels, einen Drei-Stufen-Plan für die Altstadt vorgestellt. Foto: Lammert

OB Thomas Geisel (2.v.l.) hat gemeinsam mit Ordnungsdezernent Christian Zaum (l.) und dem Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Klaus Göbels (2.v.r.), einen Drei-Stufen-Plan für die Altstadt vorgestellt. Foto: Lammert

Geltungsbereich Corona-Stufenplan für die Altstadt. Grafik: Landeshauptstadt Düsseldorf

Oberbürgermeister Thomas Geisel hat am Freitag, 10. Juli, gemeinsam mit Ordnungsdezernent Christian Zaum und dem Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Klaus Göbels, einen Drei-Stufen-Plan für die Altstadt vorgestellt, der die laufenden Bemühungen durch zusätzliche Maßnahmen unterstützen soll.

Die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus COVID-19 ist noch nicht gebannt. Gerade an Orten wie der Düsseldorfer Altstadt, wo viele Menschen ausgelassen auf engem Raum feiern, bleibt die Beachtung der Hygieneregeln daher besonders wichtig. Oberbürgermeister Thomas Geisel hat am Freitag, 10. Juli, gemeinsam mit Ordnungsdezernent Christian Zaum und dem Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Klaus Göbels, einen Drei-Stufen-Plan für die Altstadt vorgestellt, der die laufenden Bemühungen durch zusätzliche Maßnahmen unterstützen soll.

Die Infektionsrate an COVID-19 bemisst sich gemäß dem Robert-Koch-Institut an der 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuerkrankungen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnende angibt. Ab einer Inzidenz von 50 ist von der Landesregierung NRW die Anordnung größerer Einschränkungen bis hin zu einem lokalen Lockdown (Schließungen) zu erwarten.

"Düsseldorf ist derzeit von einem kritischen Wert noch weit entfernt," sagt Oberbürgermeister Thomas Geisel, "und wir dürfen in unserer Aufmerksamkeit jetzt nicht nachlassen, damit dies auch so bleibt. Die Altstadt ist ein beliebtes Vergnügungsviertel, das von vielen Menschen aus Düsseldorf und dem Umland gerne besucht wird. Deshalb müssen wir uns gerade hier an Hygieneregeln wie das Abstandsgebot halten und Ansammlungen vermeiden. Denn niemand möchte, dass es durch ein lokales Infektionsgeschehen zu größeren Einschränkungen bei den gastronomischen Betrieben kommen muss."

Ein Drei-Stufen-Plan sieht bei 7-Tage-Inzidenzen von 30, 40 und 50 verschiedene Maßnahmen vor, deren konkrete Umsetzung jeweils unter Berücksichtigung der aktuellen Lage in einzelnen Straßen erfolgt. Der Geltungsbereich bezieht sich auf den Kernbereich der Altstadt und wird umfasst durch Fritz-Roeber-Straße, Heinrich-Heine-Allee, Kasernenstraße, Benrather Straße, Orangeriestraße, Bäckerstraße und das Rheinufer (Rheinwerft/Kasematten).

"Eine Koordinierungsgruppe aus Ordnungsamt, weiteren Ämtern der Stadtverwaltung sowie der Polizei und der Rheinbahn hat neben kurzfristigen Maßnahmen ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für die Altstadt entwickelt", führt Ordnungsdezernent Christian Zaum aus. "Darin sind Maßnahmen festgelegt, die ab bestimmten Inzidenzwerten greifen. Ziel ist es, im Bereich der Altstadt Infektionsrisiken durch unzulässige Personendichten zu vermeiden. Der OSD kontrolliert die Altstadt bereits intensiv und fordert durch persönliche Aufforderung die Menschen dazu auf, das Abstandsgebot zu wahren. Hier arbeitet der OSD Hand in Hand mit der Polizei Düsseldorf, um insbesondere Räumungen zu vermeiden."

Folgende Maßnahmen sieht der Drei-Stufen-Plan vor:

Ab Inzidenzwert 30 (mehr als 30 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnende in 7 Tagen):

  • Musikverbot in Gaststätten ab 24 Uhr
  • Verweilverbot in betroffenen Bereichen der Altstadt ab 22 Uhr
  • Außerhausverkaufsverbot von Alkohol ab 22 Uhr
  • allgemein: Sensibilisierung der Bevölkerung für eine striktere Einhaltung von Hygieneregeln durch sichtbare Kommunikation im öffentlichen Raum, zum Beispiel über Infoscreen, 18/1-Plakate, City-Light-Poster und Radiospot.

Zusätzlich ab Inzidenzwert 40 (mehr als 40 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnende in 7 Tagen):

  • Festsetzung einer Sperrzeit bis 1 Uhr

Zusätzlich ab Inzidenzwert 50 (mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnende in 7 Tagen):

  • Ausschließliche Zulässigkeit der Öffnung von Speisegastronomie (wenn die Speisen überwiegend selbst hergestellt werden)

Dr. Klaus Göbels, Leiter des Gesundheitsamtes, ergänzt: "Der Inzidenzwert als Bemessungsgröße für einzuleitende Maßnahmen gilt natürlich nur, soweit das Überschreiten einer Höhe nicht auf einen lokal begrenzten Ausbruch zurückzuführen ist. Das Gesundheitsamt befindet hierzu in einem ständigen Austausch mit der Koordinierungsgruppe Altstadt."

Bereits bei einem Inzidenzwert weit unter 30 hat die Landeshauptstadt ein Maßnahmenpaket für die Altstadt auf den Weg gebracht:

  • Einzelmaßnahmen, um Personen in der Altstadt auf größere Flächen zu verteilen (zum Beispiel mehr Plätze für Sitzgastronomie im Freien geschaffen)
  • Kennzeichnung von Abstands- und Aufenthaltsflächen, zum Beispiel auf dem Burgplatz und an der Freitreppe
  • Einsatz von Promotionteams, die Passanten durch freundliche Appelle für die Risiken von Ansammlungen sensibilisieren sollen
  • Abstands- und Gemeinschaftskampagne "Unsere Altstadt - mit Abstand mein Lieblingsort" mit dem Ziel, den Gemeinschaftssinn zwischen Gastronomen und Gästen stärken, um gemeinsam durch Einhalten der Hygieneregeln Beschränkungen für die Altstadt zu vermeiden, zum Beispiel durch
    • Anbringen von Bannern an Zugangsbereichen und markanten Punkten der Altstadt (bereits umgesetzt)
    • Produktion von Werbemitteln, zum Beispiel Bierdeckel, Aufkleber, Give-aways für Promotionteams (in Vorbereitung)
    • Produktion eines Youtube-Videos und Schaltung von Social Ads mit Protagonisten der Altstadtbesuchenden (in Vorbereitung)

Hintergrund: Ordnungs- und Servicedienst im Einsatz gegen Corona-Ausbreitung

Aufgabe des Ordnungs-und Servicedienstes (OSD) ist die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowohl im öffentlichen Raum durch Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden und Gastronomen. Diese gesetzlichen Vorschriften sind zum Beispiel die Düsseldorfer Straßenordnung,  die etwa die Funktion einer "Hausordnung" für den öffentlichen
Raum hat, die Sondernutzungssatzung oder auch das Jugendschutzgesetz oder das Landeshundegesetz, um nur die wichtigsten zu nennen.

In "Corona-Zeiten" liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Unterstützung der Bemühungen, eine Ausbreitung der Pandemie und eine Entstehung von Infektionsherden zu verhindern. Dabei steht die Verhinderung kritischer Personenverdichtungen im öffentlichen Raum, aber auch die Einhaltung von Hygiene- und Schutzstandards in Gastronomie, Handel und Gewerbebetrieben mit regelmäßigem Kundenkontakt im Vordergrund.

Neben der Altstadt, deren Kontrollen bis tief in die Nacht sehr personalintensiv sind, dürfen auch die anderen Stadtteile nicht aus den Augen verloren werden. Die Corona-Zeiten verlangen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des OSD daher sehr viel ab. Der OSD ist mit rund 120 Planstellen ausgestattet, von denen circa 20 Stellen momentan unbesetzt sind. Der OSD sucht daher dringend personelle Verstärkung. Interessierte, die bereits eine abgeschlossene Verwaltungs- oder verwaltungsnahe Ausbildung haben oder sich für eine Ausbildung für eine Tätigkeit im OSD interessieren, können sich für einen Erstkontakt an personalwirtschaft@duesseldorf.de wenden.

Für Fragen zum Thema "Coronavirus" hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona