Durchfahrverbot für Fahrradfahrer in der Fußgängerzone Benrath dauerhaft aufgehoben

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Beobachtungszeitraum zeigt gute Ergebnisse.

Die Aufhebung des Durchfahrverbotes für Fahrradfahrer in der Fußgängerzone Benrath kann dauerhaft bestehen bleiben.

Seit einem guten halben Jahr dürfen Radfahrer in der Zeit zwischen 19 und 10h (werktags) sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig die Fußgängerzone in Düsseldorf-Benrath befahren. Die Regelung wurde auf Wunsch der Bezirksvertretung 9 eingerichtet. Zunächst war ein Beobachtungszeitraum von 6 Monaten vorgesehen. Innerhalb dieses Erfassungszeitraums sind lt. Polizei keine Verkehrsunfälle mit Radfahrern anhängig gewesen. Die neue Regelung kann daher dauerhaft bestehen bleiben.

Hier noch ein ergänzender Hinweis zur Beschilderung Gehweg “Radfahrer frei“:
Ist wie im Fall der Benrather Fußgängerzone durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.