Büro für Ausnahmegenehmigungen bleibt für Publikumsverkehr geschlossen

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Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen

Schließung bis einschließlich Freitag, 5. März

Im Zuge der Corona- Einschränkungen bleibt das Büro für Ausnahmegenehmigungen des Amtes für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, bis einschließlich Freitag, 5. März für den Publikumsverkehr geschlossen.

Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Genehmigungen für Halteverbotszonen bei Wohnungsumzügen und andere Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr können während dieser Zeit nur telefonisch über die Nummer 0211 - 8923602 oder per E-Mail an genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de beantragt werden.

Alle oben genannten Anträge können auch auf dem Postweg an das Amt für Verkehrsmanagement, Auf'm Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf gesandt werden.

Die Ausnahmegenehmigungen werden per E-Mail oder auf dem Postweg zugestellt.

Informationen zu den Ausnahmegenehmigungen gibt es unter https://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/antraege-und-genehmigungen/?L=0