Gegenstand der Förderung
1.1. Die Stadt Düsseldorf gewährt im Rahmen des Projektes "KIQ - Kooperation im Quartier Westfalenstraße" mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen Zuwendungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der ökologischen Qualität im privaten Bereich nach Maßgabe dieser Richtlinien und den geltenden Fördervorschriften des Landes.
Sie unterstützt damit Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, die wohnungsnahen Bereiche durch Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von rivaten Haus- und Hofflächen zu verbessern.
1.2. Gefördert wird
- die Gestaltung und Begrünung von Innenhöfen und Abstandsflächen
- die Begrünung von Dachflächen, Fassaden und Wänden,
- die gestalterische Aufwertung von Fassaden, insbesondere bei erhaltenswerten und stadtbildprägenden Gebäuden.
1.3. Die Förderung umfasst Fassaden, Dächer, Hof- und Gartenflächen im Geltungsbereich des Planes "KIQ – Kooperation im Quartier Westfalenstraße“.
Der v. g. Plan (Anlage A) ist Bestandteil dieser Richtlinien.
1.3.1 Folgende Arbeiten werden bei Begrünungsmaßnahmen gefördert:
- vorbereitende Maßnahmen wie Entrümpelung, Abbruch von Mauern, Zäunen und Gebäuden, Entfernen von versiegelnden Bodenbelägen, Schaffen oder Verbessern von Zugängen, mit Ausnahme der Veränderung von Ver- und Entsorgungsleitungen,
- Anlage von Dachbegrünungen,
- Aufbereitung des Bodens,
- Begrünung von Mauern, Zäunen und Flächen,
- Bepflanzung und gärtnerische Gestaltung,
- Anlegen von Hochbeeten,
- Anlegen von Spiel-, Wege- und Sitzflächen,
- Rankhilfen und Pergolen,
- Mietergärten,
- Nebenkosten für Planung, Bauleitung und Prüfung für eine erforderliche fachliche Betreuung und/oder Beratung durch eine anerkannte Fachkraft, jedoch keine Verwaltungs- und Finanzierungskosten.
1.3.2 Folgende Arbeiten werden bei der Fassadengestaltung gefördert:
- die Renovierung und Restaurierung von gestalterisch aufwändigen und für das
- Straßenbild bedeutsamen Fassaden oder Fassadenteilen,
- das Reinigen (ausgenommen Graffiti), Verputzen und Streichen von Fassaden und Giebeln,
- der Rückbau verunstalteter Fassaden (Entfernen von Verkleidungen, Klinker u.ä.),
- die Wiederherstellung der ursprünglichen Fenster- und Putzgliederung,
- die Fassadenbegrünung einschließlich erforderlicher Rankhilfen.
Die Gestaltung muss zu einer wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung der Fassade führen und das Stadtbild verschönern.
1.3.3 Die Aufwendungen für vorbereitende Maßnahmen, Einrichtung und Nebenkosten müssen n einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten für Bepflanzung und gärtnerische Gestaltung stehen. Nicht förderfähig sind insbesondere aufwändige gärtnerische Anlagen, Skulpturen, Brunnen u.ä., reine Instandsetzungen oder gärtnerische Erneuerungen, Pflege- und Unterhaltungsarbeiten, Bau- und Gartengeräte und erbrachte Eigenleistungen.