UNSER VORGEHEN

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Bezirkssozialdienstes suchen den Kontakt mit den betroffenen Eltern und dem Kind oder dem/der Jugendlichen. Sie besuchen das Kind oder den/die Jugendliche(n) und die Eltern zuhause, um sich ein umfassendes Bild zu machen.

UNSERE LEITFRAGEN

Wie stark ist das Wohl des Kindes oder des/der Jugendlichen gefährdet?
Was sagen die Eltern dazu?
Wie äußert sich das Kind oder der/die Jugendliche?
Was belastet das Kind oder den/die Jugendliche(n)?

WIR BIETEN HILFE AN

Wir besprechen mit den Eltern, welche Unterstützung gebraucht wird.
Wir möchten die Eltern zum Mitwirken gewinnen.
Wir beziehen Kinder und Jugendliche ihrem Entwicklungsstand entsprechend bei Entscheidungen ein, soweit ihr wirksamer Schutz hierdurch nicht in Frage gestellt wird.
Wir organisieren Hilfe.
Wir vereinbaren mit den Eltern, wie das Kind oder der/die Jugendliche geschützt wird.

WIR WERDEN IM AKUTEN NOTFALL TÄTIG

Wir klären, ob das Kind oder der/die Jugendliche aus der Gefahrenzone gebracht werden muss.
Wir klären, ob die Polizei, Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder anderer Leistungsträger zur Abwendung der Gefährdung eingeschaltet werden müssen.

WIR RUFEN DAS FAMILIENGERICHT AN, WENN EINE GEFÄHRDUNG NICHT GEKLÄRT ODER ABGEWENDET WERDEN KANN

Eltern erleben das Handeln des Jugendamtes oft als Abwertung und als gegen sie gerichtet. Manchmal gelingt Eltern und Jugendamt die Zusammenarbeit nicht.
Können oder wollen Eltern nicht mitwirken, ruft der Bezirkssozialdienst das Familiengericht an. Der Bezirkssozialdienst ist allein nicht befugt, die Rechte von Eltern einzuschränken - das kann nur das Familiengericht.

WIR ARBEITEN MIT DEN ELTERN AN PERSPEKTIVEN

Wir überlegen mit den Eltern genau, was für das Kind oder den/die Jugendliche(n) gut ist.
Wir besprechen mit den Eltern, ob das Kind oder der/die Jugendliche bei ihnen bleiben kann.
Wir besprechen mit den Eltern, was sie tun müssen.
Wir klären, ob das Kind oder der/die Jugendliche vielleicht woanders leben wird.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie beobachten oder sich erhebliche Sorgen machen, dass ein Kind oder ein(e) Jugendliche(r) gefährdet ist. Der Bezirkssozialdienst des Jugendamtes geht allen (auch anonymen) Hinweisen nach.