Das Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf"

Das Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf"

Förderfähige Maßnahmen
Bestandsgebäude Neubauten

Beratungsleistungen (Baubegleitung etc.)
Dämmung der Gebäudehülle
Fenstererneuerung
Optimierung von Heizungsanlagen (Pumpentausch, hydr. Abgleich)
Austausch von Durchlauferhitzern
Fernwärmeanschluss
Wärmepumpen
Installation thermischer Solaranlagen
Installation von PV Anlagen
Lüftungsanlagen
Einzelfallentscheidungen
Wand-Ladestationen für Elektroautos

Fernwärmeanschluss
Installation thermischer Solaranlagen
Installation von PV Anlagen
Lüftungsanlagen
Einzelfallentscheidungen
Wand-Ladestationen für Elektroautos
Energieeffiziente Wohngebäude

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt mit einem Zuschuss, der entweder prozentual festgelegt ist oder sich nach der gedämmten Fläche richtet. Der Austausch von Heizungspumpen wird beispielsweise mit 50% der Bruttokosten gefördert. Wird die Außenwand gedämmt, so können Sie bis zu 55 Euro pro Quadratmeter der gedämmten Fläche erhalten. Dies hängt vom ausgewählten Dämmstoff ab. Fenster werden mit bis zu 140 Euro pro Quadtratmeter bezuschusst. Details dazu finden Sie auf den Seiten des Förderprogramms.

 Zu den Seiten des Förderprogramms.

 

Förderung durch das Land NRW

Förderung durch das Land NRW

Auch das Land NRW fördert die energetische Gebäudesanierung mit Zuschüssen.

Für Sanierungswillige sind insbesondere folgende Förderbausteine interessant:

Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe

Förderung von Thermischen Solaranlagen für die Gebäudeversorgung

Förderung von Wärmeübergabestationen

 

Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten des Landes erhalten Sie hier.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Förderhöhe bei Einzelmaßnahmen

Der Förderzuschuss beträgt bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie z.B. dem Austausch der Fenster oder der Dämmung des Daches 15% der Kosten. Der Zuschuss erhöht sich um 5%, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wird.

Die Installation einer neuen, umweltschonenden Heizungsanlage mit erneuerbaren Energieen wird mit höheren Zuschüssen belohnt. Die Höhe des Zuschusses ist variabel:

 

Förderung im Bereich der Heizungstechnik
Art der Heizungsanlage Gebäudebestand
Fördersatz Klimageschwindigkeitsbonus* Einkommensbonus**
Solarthermie 30% 20% 30%
Biomasse 30% 20% 30%
Wärmepumpe 30% 20% 30%
Brennstoffzelle 30% 20% 30%
Wasserstofffähige Heizung 30% 20% 30%
Innovative Heizungstechnik 30% 20% 30%
Wärmenetzanschluss 30% 20% 30%
Gebäudenetzanschluss 30% 20% 30%

Bonus für effiziente Wärmepumpe

Wird eine Wärmepumpe mit Wärmequelle Erdreich oder (Ab-) Wasser eingebaut oder wird die Wärmepumpe mit klimafreundlichem Kältemittel betrieben, so erhält man einen Bonus in Höhe von 5%.

*Klimageschwindigkeitsbonus

Wird eine Gas-, Öl-, Kohle-, oder Nachtspeicherheizung ausgebaut und das Gebäude dann ganz ohne fossile Energieen beheizt, so erhält man einen Bonus in Höhe von 20%.

**Einkommensbonus

Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbst­nutzender Eigen­tümer erhalten Sie den Einkommens­bonus, wenn Ihr Haushalts­jahres­einkommen maximal 40.000 Euro beträgt.

 

Förderhöhe bei der Heizungsoptimierung

Die Förderung für die Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen mit veralteter Anlagentechnik beträgt 15% der Bruttokosten.

Gefördert wird

  • der Austausch von Heizungspumpen
  • der hydraulische Abgleich (Berechnungen und Ausführung)
  • Zusatzarbeiten wie z.B. die Erneuerung von Thermostatventilen

 

Mehr Förderung durch Beratung

Lassen Sie sich von einem Energieberater im Vorfeld unterstützen, bevor Sie Ihre Maßnahmen umsetzen. Die Kosten für ein ausführliches Energiegutachten, einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan, werden zu 80% übernommen.

Werden vorgeschlagene Maßnahmen für die Gebäudehülle, die Heizungsoptimierung oder für sonstige Anlagentechnik, wie z.B. Lüftungsanlagen von Ihnen umgesetzt, erhalten Sie durch den Sanierungsfahrplan 5% mehr Förderung.

 

Kontakt zur KfW

Kostenfreie Servicenummer: 0800 5399002 (Mo - Fr 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)


Kontakt zum BAFA

Telefon: 06196 908-1625 (Mo - Do 8.30 Uhr - 16.00, Fr 8.30 Uhr - 15.00 Uhr)


Bundesgeförderte Baubegleitung

Bundesgeförderte Baubegleitung

Sollen Fördergelder vom Bund in Anspruch genommen werden, so ist bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik (außer Heizung) zwingend ein Energieberater mit einzubinden, der die Förderanträge ausfüllt und die Maßnahme begleitet. Qualifizierte Energieberater finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de.

Gefördert werden zum Beispiel

  • Detailplanungen
  • Unterstützung bei Ausschreibung und Vergabe
  • Kontrolle bei der Bauausführung
  • Abnahme und Bewertung der Baumaßnahmen

50% der Kosten werden bezuschusst.

Weitere Infos dazu finden sie hier.


Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungmaßnahmen

Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungmaßnahmen

Seit dem 1.1.2020 können zunächst befristet auf zehn Jahre bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden. Anwendbar ist dies auf selbstgenutztes Eigentum, das älter als zehn Jahre ist. Es ist ein neuer Paragraph 35c in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden.

Es sind Maßnahmen förderfähig, die auch die Anforderungen an eine Förderung durch die KfW oder das BAFA erfüllen würden.

Es gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • 20% der Maßnahmenkosten sind absetzbar, maximal 40.000 Euro
  • die absetzbaren Kosten können auf 3 Jahre verteilt werden
  • die Kosten eines qualifizierten Energieberaters, der die Maßnahme begleitet, sind zu 50% absetzbar

Andere Düsseldorfer Förderprogramme

Sonstige Fördermöglichkeiten

Sonstige Fördermöglichkeiten

Barrieren Reduzieren

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf fördern mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen bauliche Maßnahme, durch die Barrieren in bestehenden Wohngebäuden reduziert werden.

Alle Informationen finden Sie beim Amt für Wohnungswesen.

 

Expertendatenbank für Förderprogramme des Bundes

Suchen Sie in der Expertendatenbank für die Förderprogramme des Bundes: www.energie-effizienz-experten.de

Fördersprechstunde

  • Kostenlose Fördersprechstunden im Infocenter

  • Haus und Grund
    Oststraße 162

    Stadtplan
  • Nach Voranmeldung
    1 x im Monat
    Do.
    zwischen
    14.00 u. 18.00 Uhr

  • Terminvereinbarung unter
    Tel. 0211 - 1690591