Die Mehrwegangebotspflicht ab 2023
Die Pommesschale aus recyclebarem Polypropylen, eine gute Alternative zu Einweggeschirr
Die Mehrwegangebotspflicht ab 2023
Informationsflyer zur Mehrweg-Angebotspflicht
Ab dem 01.01.2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht! Diese sieht vor, dass die meisten Gastronomen und Essenslieferdienste neben Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen zum Verkauf im Außer-Haus-Geschäft anbieten müssen. Die Gastronomen und Essenslieferdienste dürfen dabei die Lebensmittel in Mehrwegverpackungen nicht zu einem höheren Preis oder zu schlechteren Bedingungen anbieten, als die Lebensmittel in Einwegverpackungen. Nur wenige kleine Betriebe sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Gastronomen müssen dabei nur diejenigen Mehrwegverpackungen zurücknehmen, die sie selbst in Verkehr gebracht haben.
Für kleinere Betriebe gilt, dass Kunden die Essen und Getränke vor Ort in saubere, eigens mitgebrachte Behältnisse abfüllen dürfen.
Bestehen Sie ab 2023 auf Ihrem Recht und tragen Sie so zu weniger Abfall und einem besseren Klima bei! Die Vermeidung von Abfall schützt schließlich unsere Ressourcen und das Klima, was vermieden wird, wird gar nicht erst produziert, transportiert und muss auch nicht entsorgt werden.
Bei Fragen bezüglich der Hygienevorschriften und Umsetzung in den Betrieben, wenden Sie sich bitte an die Lebensmittelüberwachung im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz:
Tel: 0211-8993242
veterinaeramt@duesseldorf.de
Lebensmittelüberwachung - Landeshauptstadt Düsseldorf (duesseldorf.de)
Bei Fragen bezüglich der generellen Umsetzung in den Betrieben und den rechtlichen Rahmenbedingungen nutzen Sie bitte diese Kontaktdaten:
Tel: 0211-8925110
abfallvermeidung@duesseldorf.de