Worringer Straße/Gerresheimer Straße (Baufeld A)

Anlass

Das Gelände des stillgelegten Güterbahnhofs soll mit dem Großprojekt „Neue Stadtquartiere Derendorf“ durch einen urbanen Mix aus Wohnraum, Arbeitsplätzen und Einkaufsmöglichkeiten eine neue Nutzung erhalten. Es erstreckt sich von dem S-Bahnhof Derendorf Richtung Süden, entlang der Bahntrasse bis zur Gerresheimer Straße und nennt sich „Le Quartier Central“.
Das Projekt „Worringer Straße / Gerresheimer Straße (Baufeld A)“ ist der letzte Baustein des Großprojektes Le Quartier Central“Neue Stadtquartiere Derendorf“.
Das innerstädtische Areal „Baufeld A“, welches sich zwischen dem S-Bahnhof Am Wehrhahn und der Gerresheimer Straße befindet, soll durch eine Wohnnutzung mit einer integrierten Kindertagestätte neu belebt werden. Ziel ist die Schaffung eines neuen innerstädtischen Wohnquartiers, das sich in die Umgebung einfügt und das Gelände des ehem. Güterbahnhofs reaktiviert.
Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität des ca. 2,3 ha großen Areals wurde bereits im Dezember 2015 ein Qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt. Der Siegerentwurf wurde im Februar 2016 prämiert. Dieser diente als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/005.

Für die Verkehrsfläche im Geltungsbereich wurde bereits im November 2015 ein Beschluss im OVA zu dieser Verkehrsführung mit Anbindung an die Worringer Straße gefasst. Die Verkehrsfläche wird durch den Bebauungsplan Nr. 01/005 planungsrechtlich gesichert.

 

Plangebiet

Das 2,3 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 1 im Stadtteil Stadtmitte, unmittelbar südlich angrenzend an die S-Bahnhaltestelle "Am Wehrhahn", westlich der Gleisanlagen.  Das Planungsgebiet befindet sich zwischen der Straße Am Wehrhahn im Norden, den Bahngleisen im Osten, der Gerresheimer Straße im Süden und der Worringer Straße im Westen. Das Areal grenzt unmittelbar an das Gleis für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) an.

Der bestehende Flächennutzungsplan stellt den Planungsbereich als Fläche für Bahnanlagen dar. Er wurde im Zuge einer Berichtigung entsprechend des § 13 a BauGB angepasst.

Der nördliche Teilbereich des Plangebietes liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5577/60, der für diesen Bereich ein Kerngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 festsetzt. Außerdem setzt der Bebauungsplan Nr. 5577/60 Geschossigkeiten fest.

Im übrigen Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans richtete sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB.

Der Bebauungsplan Nr. 5577/60 wird in Teilen durch den Bebauungsplan Nr. 01/005 überlagert.

Qualitätssicherndes Verfahren

Die Eigentümerin des Grundstücks hat in Kooperation mit der Landeshauptstadt Düsseldorf 2015 ein qualitätssicherndes Verfahren eingeleitet. Zu diesem Verfahren wurden 5 Teams eingeladen ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und ihre Entwürfe für das Areal im Februar 2016 zu präsentieren. Der Schwerpunkt lag darauf, trotz der vorhandenen Restriktionen, eine qualitätvolle Wohnnutzung zwischen den Bahngleisen und der viel befahrenen Worringer Straße zu entwickeln.

Zur Teilnahme am Verfahren wurden eingeladen:
1.    ASTOC - Architects and Planners
2.    Konrath und Wennemar - Architekten und Ingenieure
3.    MSM Meyer Schmitz-Morkramer
4.    JSWD Architekten
5.    KSP Jürgen Engel Architekten

Zeitschiene:
•    Auftaktkolloquium am 02.Dezember 2015
•    Abschlusskolloquium am 03.Februar 2016 mit anschließender Jurierung


Der prämierte Entwurf stammt von dem Büro KSP Jürgen Engel Architekten aus Frankfurt a.M.. Die Jury empfahl eine Überarbeitung des Siegerentwurfs hinsichtlich der Dichte und der Gliederung der straßenseitigen Fassaden zur Bildung von Einzeladressen.

Das Ergebnis diente als Grundlage für den im Anschluss aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 01/005 - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) -.


Bauherr: Investitionsgesellschaft Worringer Straße Düsseldorf GbR
c/o bema Development GmbH, Düsseldorf

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 01/005 Worringer Straße / Gerresheimer Straße (Baufeld A) wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan wurde berichtigt (siehe Plangebiet). 

Der Bebauungsplan erlangte am 12.01.2019 Rechtskraft.

Nach der Überarbeitung des Siegerentwurfs hinsichtlich der Dichte und der Gliederung der straßenseitigen Fassaden zur Bildung von Einzeladressen wird der nördliche Bereich des Plangebietes als Verkehrsfläche festgesetzt. Diese Fläche soll zur Verlängerung der Toulouser Allee ausgebaut werden und schließt nördlich des zu bebauenden Areals an die Worringer Straße an.

Südlich der geplanten Verkehrsfläche weist der B-Plan Allgemeine Wohngebiete (WA) aus. Es gibt drei WA-Gebiete, die sich vorwiegend in der Höhe der Gebäude  unterscheiden. Der B-Plan sieht die Errichtung einer sieben- bis achtgeschossigen Blockrandbebauung vor. Diese soll durch Öffnungen zum Innenhof und Bildung von Einzeladressen erzeugt werden.

Zu den Dokumenten des formellen Planverfahrens.

Realisierung

Der Bebauungsplan schafft Planungsrecht für bis zu 440 Wohneinheiten.

Entsprechend den Vorgaben aus dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt „ZUKUNFT WOHNEN DÜSSELDORF“ sollen insgesamt 40% der geplanten Wohneinheiten im öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau realisiert werden.

Die Errichtung der Gebäude startet in der 2. Jahreshälfte 2019. Eine Fertigstellung ist für 2022 geplant.

 

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