Formelle Planverfahren

Harkortstraße

Anlass

Das Gelände der ehemaligen Autoverladestation der Bahn soll durch eine Mischung aus Hotel, Gastronomie und ggf. kleinteiliger Einzelhandel eine neue Nutzung erhalten. Es erstreckt sich vom Düsseldorfer Hauptbahnhof Richtung Süden, entlang der Bahntrasse und der Harkortstraße bis zum Mintropplatz/ zur Ellerstraße.

Zunächst wurde 2016 für das ca. 1,7 ha große Areal ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt. Der Siegerentwurf diente als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/013.


Plangebiet

Das 1,7 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 1 im Stadtteil Stadtmitte, unmittelbar südlich angrenzend an den Düsseldorfer Hauptbahnhof.

Der bestehende Flächennutzungsplan weist die zu überplanende Fläche als Fläche zu Bahnzwecken und als Kerngebiet aus.

Es existierte kein Bebauungsplan, das Gebiet wurde aktuell nach § 34 BauGB beurteilt. Es wird im Norden durch die Graf-Adolf-Straße und den Konrad-Adenauer-Platz, im Osten durch die Gleise des Düsseldorfer Hauptbahnhofes, im Süden durch die Ellerstraße und im Westen durch den Mintropplatz und die Harkortstraße begrenzt. Nördlich grenzt die denkmalgeschützte Bestandsbebauung des Hauptbahnhofes an.

Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das Gleis für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) an.

Qualitätssicherndes Verfahren

Das qualitätssichernde Verfahren wurde im Januar 2016 durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) beschlossen und im selben Jahr durchgeführt. Ziel ist die Erlangung eines schlüssigen städtebaulich-architektonischen Konzeptes mit einer positiven Strahlwirkung für das Umfeld des Hauptbahnhofes und das gesamte Areal.
 

Die Eigentümerin des Grundstücks hat in Kooperation mit der Landeshauptstadt Düsseldorf ein qualitätssicherndes Verfahren eingeleitet. Zu diesem Verfahren wurden 5 Teams eingeladen ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und ihre Entwürfe für das Areal zu präsentieren. Der Schwerpunkt lag darauf eine Nutzung zu entwickeln, die durch einen an das Umfeld angepassten Städtebau eine Belebung des Hauptbahnhofsumfeldes bis zum Mintropplatz zu erzeugen.


Zur Teilnahme am Verfahren wurden eingeladen:
1.    ANP Architektur- und Planungsgesellschaft
2.    Bolles + Wilson Architekten
3.    SOP slapa oberholz pszczulny Architekten
4.    greeen! architects
5.    raumwerk.architekten


Zeitschiene:
•    Auftaktkolloquium am 11.Februar 2016
•    Abschlusskolloquium am 25.August 2016 mit anschließender Jurierung


Der prämierte Entwurf stammt von dem Büro greeen! architects aus Düsseldorf. Das Ergebnis diente nun als Grundlage für den im Anschluss aufzustellenden Bebauungsplan (Harkortstraße – B-Plan Nr. 01/013).

Bebauungsplan

 

Der Bebauungsplan Nr. 01/013 Harkortstraße wurde im Normalverfahren aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird parallel geändert. Der Bebauungsplan erlangte am 12.01.2019 Rechtskraft.

Der nordwestliche Teil des Plangebietes (Hansahaus und Finanzamt) wird im Bebauungsplan als Kerngebiet (MK) ausgewiesen und wird somit als Bestand gesichert. Dieser Bereich wurde im Rahmen der Mehrfachbeauftragung als Ideenteil mitgedacht, um eine spätere mögliche Neubebauung in die Planungen einzubeziehen.

Der andere Teil des B-Plans weist ein Sondergebiet (SO) mit der Nutzung Hotel aus. Geplant ist der Neubau von drei Hotels inklusive Tiefgarage. Die Baukörper nehmen die Höhen der Umgebungsbebauung auf. Der Siegerentwurf des qualitätssichernden Verfahrens nimmt die Materialität (Ziegel) des denkmalgeschützten Hauptbahnhofes auf. Ergänzt wird die Fassade durch messingfarbene Elemente.

Realisierung

Der Bebauungsplan Nr. 01/013 erlangte am 12.01.2019 Rechtskraft. Dieser setzt Planungsrecht für ein Sondergebiet Hotel (SO) und ein Kerngebiet(MK) fest.

Im MK wird die Bestandsbebauung gesichert. Im SO entstehen drei Hotels mit Tiefgarage. Die Fertigstellung der Hotels ist für das Jahr 2021 angestrebt.

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