Veröffentlichung von Legionellenbefunden
Ob es im Einzelfall bei Überschreitung der sogenannten Maßnahmenwerte (10.000 KBE/100 ml) tatsächlich zu Erkrankungen im Einwirkungsbereich einer Verdunstungskühlanlage oder eines Nassabscheiders kommen kann, ist gegenwärtig nicht bekannt. Der Zusammenhang zwischen einer hohen Legionellenkonzentration im Kühlwasser, der Emission legionellenhaltiger Aerosole und der Höhe des Erkrankungsrisikos wurde bisher wissenschaftlich noch nicht belegt.
Dennoch sollen Legionellenbefunde oberhalb der Maßnahmenwerte aus Gründen des vorbeugenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes in bestimmten Fällen zeitnah veröffentlicht werden. Ziel ist auch, Ärztinnen und Ärzte dafür zu sensibilisieren, dass die Möglichkeit einer Legionelleninfektion bestehen kann. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat daher die obengenannte Regelung zur Öffentlichkeitsinformation getroffen.
Befundtabelle
Die von Anlagen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf vorliegenden und zu veröffentlichenden Befunde oberhalb der Maßnahmenwerte finden Sie hier:
Aktuelle Befundtabelle | PDF-Datei
In der Tabelle sind Informationen zum Standort der Verdunstungskühlanlage oder des Nassabscheiders sowie zu den getroffenen Maßnahmen enthalten. Bei der Beurteilung der Werte ist zu berücksichtigen, dass sich die Ergebnisse der Legionellenbeprobung auf einen bereits ca. 10 Tage zurückliegenden Zeitpunkt beziehen, da die Analyse im Labor sehr aufwändig ist.
Bitte beachten Sie, dass im Stadtgebiet Düsseldorf auch die Bezirksregierung Düsseldorf für bestimmte Anlagen nach der 42. BImSchV die zuständige Behörde ist. Veröffentlichungen der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie hier:
Bezirksregierung Düsseldorf | Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen