Wie viele Feuerlöscher muss ich Zuhause bzw. in meinem Betrieb vorhalten?

Eine Pflicht zur Vorhaltung von Feuerlöschern in Privatgebäuden existiert grundsätzlich dann, wenn eine entsprechende Auflage in der Baugenehmigung vorhanden ist. Dort sind dann auch Angaben zur Anzahl notwendiger Feuerlöscher gemacht. Unabhängig von der Pflicht ist es sinnvoll, in jedem Haushalt einen Feuerlöscher für die Bekämpfung von Entstehungsbränden vorzuhalten. Hierzu bieten sich im Allgemeinen aufgrund der geringeren Verunreinigung beim Einsatz Schaumlöscher an. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Fachhandel. Auf die regelmäßige Wartung von Feuerlöschern ist zu achten. Für Betriebe gilt bezüglich der Feuerlöscher die Vorschrift ASR A2.2, welche eingehende Vorgaben macht. Für weitere Details sollten Sie ein Brandschutzbüro Ihres Vertrauens beauftragen.

In welchem Zeitraum muss ein „abgelaufener“ Feuerlöscher geprüft bzw. ersetzt werden muss?

Grundsätzlich schreibt die betreffende Norm für die Instandhaltung von Feuerlöschern einen maximalen Zeitabstand zwischen zwei Inspektionen von 2 Jahren vor. In Betrieben ist gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, Nr. 6.3.2 jeder Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu prüfen. Von dieser Prüfung der Funktionsfähigkeit durch den Sachkundigen bleiben die zusätzlichen wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher nach der Betriebssicherheitsverordnung unberührt (innere Prüfung alle vier (Dauerdrucklöscher) bzw. sechs (Aufladelöscher) Jahre, Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre).  

Zu Details für Ihren konkreten Fall bzw. Feuerlöscher kontaktieren Sie bitte eine Fachfirma bzw. Wartungsservice für Feuerlöscherinstandhaltung.

Welche Art von Feuerlöscher muss in meinem Privatgebäude vorgehalten werden?

Eine Pflicht zur Vorhaltung von Feuerlöschern in Privatgebäuden existiert grundsätzlich dann, wenn eine entsprechende Auflage in der Baugenehmigung vorhanden ist. Dort sind dann auch Angaben zur Art und Anzahl notwendiger Feuerlöscher gemacht.