Welche Abmessungen sollen Aufzüge haben, um für die Benutzung mit Krankentragen geeignet zu sein?

In Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen müssen Aufzüge verbaut sein, die auch zur Aufnahme einer Krankentrage geeignet sind. Der Fahrkorb eines Aufzuges muss eine nutzbare Grundfläche von mindestens 1,10 Meter mal 2,10 Meter aufweisen. Die Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 0,90 Meter aufweisen. Vor den Aufzügen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein.

Was bedeutet „Brandfallsteuerung“ und was muss ich beachten?

Durch eine Brandfallsteuerung wird im Falle eines festgestellten Brandes oder eines anderen Gefahrenfalles im Gebäude verhindert, dass der Aufzug weiterhin als Transportmittel genutzt wird. Ist der Aufzug mit einer Brandmeldeanlage gekoppelt wird so verhindert, dass der Aufzug einen gefährdeten Bereich anfährt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Feuerwehraufzug und einem Standard-Aufzug?

Als Feuerwehraufzug werden Aufzüge bezeichnet, die im Brandfall von der Feuerwehr genutzt werden können. Diese Aufzüge sind besonders abgesichert und dienen der Feuerwehr im Gefahrenfall zur Menschenrettung und zum Materialtransport.