Kleine Schilderkunde

Kleine Schilderkunde

Dieses Verkehrszeichen weist einen benutzungspflichtigen Radweg aus. Ein solcher Radweg kann baulich angelegt sein, oder ist als Radfahrstreifen auf der Fahrbahn markiert.
Ist ein baulich angelegter Radweg nicht beschildert, dann handelt es sich um einen sog. "Anderen Radweg". Diese Radwege können benutzt werden, müssen es aber nicht. Die Radfahrer können selbst entscheiden, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg fahren möchten.

Bei getrennten Fuß- und Radwegen werden Fußgänger- und Radverkehr mittels Trennstrichen oder durch farblich unterschiedliche Beläge klar voneinander getrennt.

Sind Verkehrsflächen als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen, sind sie optisch und baulich nicht voneinander getrennt. Der Radverkehr und die Fußgänger teilen sich eine gemeinsame Verkehrsfläche. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme notwendig.

In bestimmten Fällen kann das grundsätzlich verbotene Befahren von Gehwegen durch den Zusatz "Radfahrer frei" erlaubt werden. Eine Benutzungspflicht für Radfahrer besteht jedoch nicht. Kinder bilden hierbei eine Ausnahme. Sie müssen bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg benutzen. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg benutzen.

Dieser Radweg ist in beide Fahrtrichtungen für den Radverkehr freigegeben

Radfahrer dürfen hier, entgegen der für den KFZ-Verkehr vorgeschriebenen Fahrtrichtung, sowohl rechts abbiegen als auch geradeaus fahren

Befindet sich unter dem Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" das Zusatzzeichen "Radfahrer frei", dann darf der Radverkehr die Einbahnstraße entgegen der vorgeschrieben Fahrtrichtung befahren.

In geöffneten Einbahnstraßen befindet sich unter dem Verkehrszeichen "Einbahnstraße" immer der Zusatz "Radfahrer in beiden Richtungen" um dem KFZ-Verkehr anzuzeigen, dass mit entgegenkommenden Radfahrern zu rechnen ist.

In Fahrradstraßen wird die gesamte Fahrbahn als Radweg ausgewiesen. Der motorisierte Verkehr muss in Fahrradstraßen besondere Rücksicht auf den Radverkehr nehmen, denn dieser ist auf der Fahrbahn gegenüber den anderen Verkehrsarten bevorrechtigt.

Dieses Schild finden Sie nur in Düsseldorf. Es ist keine offizielle StVo-Beschilderung. Seien sie dennoch bitte besonders aufmerksam!

Im oberen Teil des Verkehrszeichens kann die Durchlässigkeit der Sackgasse für Radfahrer und/oder Fußgänger durch Piktogramme angezeigt sein.