Handlungskonzept Elektromobilität

Handlungskonzept Elektromobilität

Kommunen können in unterschiedlichen Rollen und mit unterschiedlichen Instrumenten die stärkere Verbreitung elektromobiler Antriebe fördern – als Genehmigungsbehörde für Ladeinfrastruktur, straßenrechtliche Privilegien sowie bauliche Belange, als Betreiber bzw. Nutzer von Elektromobilitätsangeboten und als Impulsgeber der Elektromobilität.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist seit 2009 mit Projekten im Bereich der Elektromobilität aktiv und möchte die Verbreitung und Marktdurchsetzung in folgenden Rollen voranbringen:

  • Landeshauptstadt Düsseldorf als Vorbild
  • Landeshauptstadt Düsseldorf als Impulsgeber

Diese Aktivitäten sollen durch das Handlungskonzept Elektromobilität gebündelt und verstärkt werden. Dabei wird die Förderung der Elektromobilität in Düsseldorf als eine gemeinschaftliche Aufgabe von Landeshauptstadt, städtischen Töchtern, Unternehmen, Bürgerschaft und Kammern verstanden.

Unter Elektromobilität ist die gesamte Bandbreite an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zu verstehen:

  • E-Fahrräder (E-Bikes und Pedelecs, sowie Lastenfahrräder)
  • Elektrisch angetriebene Pkw, Lkw und Busse
  • Von außen aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride)
  • Fahrzeuge, bei denen die elektrische Energie aus Wasserstoff erzeugt wird (Brennstoffzellenfahrzeuge)