BAföG - Ausbildungsförderung

BAföG - Ausbildungsförderung

Als Auszubildender erhalten Sie BAföG, wenn Ihr Lebensunterhalt und die für eine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt wird.

Das Amt für Ausbildungsförderung bei der Landeshauptstadt Düsseldorf ist zuständig für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im schulischen Bereich. Es ist dem Amt für Soziales und Jugend angegliedert.

Bitte beachten Sie: Im schulischen Bereich ist für die Bearbeitung in den meisten Fällen das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zuständig.

Hinweis: Für Studenten und Hochschüler ist das Studentenwerk an der Universität oder Hochschule zuständig, an der Sie immatrikuliert sind.

Bearbeitungszeitraum:

Der Antrag gilt vom Beginn des Monats an, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Monats der Antragsabgabe an.

Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel innerhalb von zwei Monaten.

Weiterführende Informationen:

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ihr Weg zur Antragsstellung

Voraussetzungen

Die Bewilligung von BAföG ist an bestimmte schulische, persönliche und finanzielle Voraussetzungen gebunden. Sie kann beim Besuch folgender Schulen oder Ausbildungsgänge beantragt werden:

Weiterführende allgemeinbildende Schulen - frühestens ab Klasse 10 - wie beispielsweise

  • Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule
  • Berufsfachschule, die zu einem allgemeinbildendem Abschluss führt oder berufsgrundbildende Kenntnisse vermittelt, wie z.B. Handelsschule, Höhere Handelsschule, Berufsgrundschuljahr
  • Fachoberschule, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

Bitte beachten Sie: Bei den oben genannten Schulen ist eine Förderung nur möglich, wenn Sie aus den im Gesetz genannten Gründen (§ 2 Absatz 1a Nummer 1 - 3 BAföG) nicht im Haushalt der Eltern wohnen.

Schulen, die zu einem Berufsabschluss führen, wie beispielsweise

  • zumindest zweijährige Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluss
  • zumindest zweijährige Fachschule, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, mit berufsqualifizierendem Abschluss

Schulen der beruflichen Weiterbildung, wie beispielsweise

  • Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Höhere Fachschule und Akademie

Schulen des zweiten Bildungswegs, wie beispielsweise

  • Abendhauptschule und Abendrealschule
  • einjährige Fachoberschule nach abgeschlossener Berufsausbildung
  • Abendgymnasium und Kolleg

Ob Ihre Schule bzw. Klasse oder Semester in die Förderung einbezogen ist und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie beim Amt für Ausbildungsförderung klären.

Gebühren

Die Antragstellung und Bearbeitung ist kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Anfertigung von Kopien durch das Amt gebührenpflichtig ist.

Benötigte Unterlagen

Ein Antrag ist auf den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Formblättern zu stellen.

Zusammen mit dem Antrag sind geeignete Nachweise über die gemachten Angaben einzureichen. Insbesondere das Einkommen Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Eltern ist durch den Steuerbescheid zu belegen. In der Regel genügt die Einreichung unbeglaubigter Fotokopien.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Sollten Sie volljährig sein und jemanden beauftragen, so stellen Sie der Person bitte eine Vollmacht aus. Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie ebenfalls beim Amt für Ausbildungsförderung und in allen Bürgerbüros.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Arten der Antragsstellung

BAföG-Leistungen können auf drei Wegen beantragt werden:

  • durch Ausfüllen, Unterschreiben und Einreichen der Papierformulare, die beim Amt für Ausbildungsförderung und in den Bürgerbüros erhältlich sind
     
  • durch Ausfüllen der im Internet bereitgestellten Formulare am PC mit anschließendem Ausdrucken, Unterschreiben und Einreichen
    Antragsformulare
     
  • durch elektronische Antragstellung mittels eID oder De-Mail. Die technischen Verfahren eID und De-Mail ermöglichen die sichere Übermittlung von Daten und Dokumenten über das Internet; der Antrag muss nicht ausgedruckt werden
    Weitergehende Informationen zum elektronischen Antrag

Kontakt zum Amt für Ausbildungsförderung

  • Telefon:

    0211 - 8926233

     

     



    E-Mail
  • Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag:
    9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
    Dienstag bis Freitag:
    9 bis 12 Uhr

  • Sprechzeiten, Raum 302:

    Donnerstag: 14 bis 16 Uhr und
    nach tel. Terminvereinbarung

    Zugänglichkeit
  • Willi-Becker-Allee 7
    40227 Düsseldorf
     

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