Fortschritt in der Asyl- und Migrationspolitik

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Ukrainische Flüchtlinge warten auf ihre Registrierung (Bildrechte: ©European Union, 2022 Scopes)

Neuer Umverteilungsmechanismus

EU Mitgliedstaaten einigen sich auf freiwilligen Umverteilungsmechanismus.

Im September 2020 legte die EU Kommission das europäische Asyl- und Migrationspaket mit insgesamt neun Einzelvorschlägen vor. Nun verständigten sich die Mitgliedstaaten auf wichtige zentrale Punkte, unter anderem einen freiwilligen Solidaritätsmechanismus für die Umverteilung Geflüchteter. Die EU Innenkommissarin Ylva Johansson spricht von einem „bedeutenden Fortschritt“.

Der freiwillige Umverteilungsmechanismus sieht vor, dass Geflüchtete nach festen Vorgaben auf die einzelnen Mitgliedsstaaten verteilt werden, die sich an diesem Mechanismus beteiligen wollen. Diejenigen Staaten, die sich nicht direkt beteiligen wollen, leisten im Gegenzug finanzielle Unterstützung.

Zudem soll die European Agency for Asylum (EUAA), die seit Anfang des Jahres im Einsatz ist, die Asylverfahren in den Mitgliedstaaten enger aufeinander abstimmen und einheitlichere Kriterien für das Vorgehen erarbeiten. Mit einem Team von 500 Expertinnen und Experten unterstützt die EUAA die EU-Ländern bei der Bearbeitung von Asylverfahren.

Die EU-Kommission stellte zudem weitere 50 Millionen Euro für schutzbedürftige Geflüchtete in der Türkei bereit. Mit diesen Mitteln soll unter anderem die medizinische Versorgung sichergestellt werden. Die Gelder ergänzen das soziale Sicherheitsnetz der EU für Notsituationen (ESSN), über das derzeit über 1,5 Millionen Menschen in der Türkei unterstützt werden.