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Neuer Programmzweig: Digitale Sicherheit

MID-Digitale Sicherheit erweitert die bisherige Förderfamilie (MID-Gutscheine, MID-Assistent/in, MID-Invest) und nimmt den Aspekt der IT-Sicherheit in den Blick:

Das neueste Teilprogramm unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Dabei wird ein umfassendes Verständnis von digitaler Sicherheit zugrunde gelegt, das neben Softwarelösungen auch andere Aspekte berücksichtigt.

Wer kann MID-Digitale Sicherheit beantragen?

MID-Digitale Sicherheit können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.

Weitere Informationen zum Programmzweig und zur Beantragung