Streitigkeiten bei Unternehmenstransaktionen

| Wirtschaftsstandort & Topbranchen Nr. 35 News

iStock Photo Nr. 635974362

Landgericht Düsseldorf für diese Streitigkeiten in NRW ausschließlich zuständig

Nach der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) vom 22.11.2021 (GV.NRW 2021, S. 1340) ist das Landgericht Düsseldorf für diese Streitigkeiten in Nordrhein-Westfalen ausschließlich zuständig.

Die landesweite Konzentration aller Verfahren zu Unternehmenstransaktionen am Standort Düsseldorf setzt auf eine besondere Expertise im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A). Die drei zuständigen Richterinnen und Richter am Landgericht Düsseldorf verfügen über eine jahrelange Erfahrung mit umfangreichen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Sie garantieren Neutralität und Kompetenz im Verfahren und bei der Entscheidung.

Weitere Informationen