Hinweis aus aktuellem Anlass

Hinweis aus aktuellem Anlass

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Die Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung sollen verkürzt werden und die bisherige Staatsangehörigkeit soll generell beibehalten werden können.

Beachten Sie aber bitte auch, dass der neue Gesetzesentwurf grundsätzlich eine Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen voraussetzt. Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt aktuell nicht ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sicherstellen können, raten wir Ihnen davon ab, vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen und Kenntnis über deren endgültiger Fassung einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.

Es ist noch nicht bekannt, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Änderungen in Kraft treten werden.

Bitte sehen Sie daher von Anfragen, die die geplante Gesetzesänderung betreffen, ab. Die Einbürgerungen und die Einbürgerungsberatung werden weiterhin nach der aktuell geltenden Rechtslage vorgenommen.

Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt (voraussichtlich Mitte 2024), werden Sie an dieser Stelle darüber informiert.

Einbürgerung

Einbürgerung

Ihre Entscheidung für die Einbürgerung

Sie sind in Deutschland geboren, aufgewachsen oder leben seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland und haben in Düsseldorf Ihr Zuhause gefunden? Dann entscheiden Sie sich für die Einbürgerung.

Durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie alle bürgerlichen Rechte.

Hierzu zählen vor allem das Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und in der Europäischen Union (EU), das Recht auf freie Berufswahl und Zugang zum Beamtenstatus sowie Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.

Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen und das Verfahren.

Bearbeitungszeitraum

Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig

Ihr Weg zur Antragsstellung

Ihr Weg zur Antragsstellung

Voraussetzungen:

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit(en) sind geklärt
  • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet
  • Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
  • Sie sind nicht vorbestraft
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.

Einbürgerung nach 3 Jahren

Einbürgerung nach 3 Jahren

Wenn Sie seit zwei Jahren mit einer bzw. einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer bzw.  einem deutschen Staatsangehörigen führen, ist die Einbürgerung bereits nach einer dreijährigen Aufenthaltszeit in Deutschland möglich.

Einbürgerung nach 6 Jahren

Einbürgerung nach 6 Jahren

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit möglich. Wenn Sie besondere Integrationsleistungen (zum Beispiel Sprachkenntnisse, welche die Mindestanforderungen übersteigen, besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement) vorweisen können, kann die Einbürgerung bereits nach sechs Jahren erfolgen.

Einbürgerung nach 7 Jahren

Einbürgerung nach 7 Jahren

Wenn Sie an einem Integrationskurs teilgenommen und diesen erfolgreich abgeschlossen haben, ist die Einbürgerung bereits nach sieben Jahren möglich.

Miteinbürgerung von Ehe- oder Lebenspartnerinnen beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartnern

Miteinbürgerung von Ehe- oder Lebenspartnerinnen beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartnern

Wenn Sie die Einbürgerung zusammen mit Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Ihrem Ehe- oder Lebenspartner beantragen und diese bzw. dieser bereits seit acht Jahren in Deutschland lebt, können Sie die Einbürgerung bereits beantragen, wenn Sie seit vier Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.

Für einige Personengruppen, zum Beispiel Inhaberinnen oder Inhaber eines Reiseausweises für Flüchtlinge, gibt es abweichende Voraussetzungen (zum Beispiel Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf sechs Jahre) bei der Einbürgerung. Die Entscheidung über diese Anträge liegt im Ermessen der Behörde.

Hinweise:

Hinweise:

  • Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.
  • Ihre persönliche Vorsprache ist zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, der mit Ihnen vereinbart wird.

Informationen zur Antragstellung

Informationen zur Antragstellung

Wenn Sie Interesse an der Einbürgerung haben, lassen wir Ihnen gerne umfassende Informationen zu Ihrer Einbürgerungsperspektive, den rechtlichen Voraussetzungen und dem Antragsverfahren zukommen. Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus, um per E-Mail das Antragsformular und ein Merkblatt über die Unterlagen, die für die Einbürgerung erforderlich sind, zu erhalten.

Nachdem Ihre Anfrage eingegangen ist, wird anhand Ihrer Angaben zunächst geprüft, ob Sie die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung bereits erfüllen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund des hohen Interesses an der Einbürgerung mehrere Wochen dauern kann, bis Sie die gewünschten Informationen per E-Mail erhalten.

Antragstellung

Antragstellung

Nachdem Sie die E-Mail mit den Informationen zum Einbürgerungsverfahren erhalten haben, können Sie den Antrag postalisch einreichen. Bitte senden Sie dazu das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, die erforderlichen Anlagen sowie die im Merkblatt genannten Unterlagen in Kopie an:

Stadtverwaltung Düsseldorf
54/22 – Einbürgerung
40200 Düsseldorf

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Gebühren

  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt für Erwachsene 255,00 Euro.
  • Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
  • Für miteinzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro.

Befreiungen

  • Befreiungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.

Ermäßigungen

  • Ermäßigungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich („aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses“)

Hinweise zum Verfahrensablauf

Hinweise zum Verfahrensablauf

Sie erhalten nach Antragstellung eine Antragsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen und den Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihres  Ansprechpartners per Post.

Zur Gewährleistung einer zügigen Bearbeitung, achten Sie bitte auf vollständige Angaben im Antragsformular, die Beifügung erforderlicher Nachweise und Einwilligungserklärungen.

Zuständigkeit und Kontakt

  • Amt für Migration und Integration

    Abteilung Integration – 54/22

  • Postanschrift:

    Erkrather Straße 377-389

    40231 Düsseldorf

  • Einbürgerungsberatung

    Beratungsanfrage
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