Staatsangehörigkeit

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Staatsangehörigkeit

Bescheinigung über die Einbürgerung bzw. über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn Sie durch die Stadt Düsseldorf eingebürgert wurden und darüber einen Nachweis benötigen, ist es in der Regel ausreichend, wenn Sie Ihre Einbürgerungsurkunde vorzeigen. Wenn Sie diese verloren haben, kann Ihnen als Ersatz eine Positivbescheinigung ausgestellt werden.

Hinweis: Die Positivbescheinigung besagt lediglich, dass und wann Sie eingebürgert wurden. Sie enthält keine Auskunft darüber, ob Sie aktuell (noch) im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.

Bitte richten Sie für die Beantragung einer Positivbescheinigung eine E-Mail mit Ihrem Namen (ggf. Namen zum Zeitpunkt der Einbürgerung), Geburtsdatum und dem Zeitpunkt der Einbürgerung an staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de.

Wenn Sie hingegen einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie auch aktuell im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, ist ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. In diesem Verfahren wird geprüft, ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ob diese zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin besteht. Endet das Verfahren mit der positiven Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, wird Ihnen darüber ein Staatsangehörigkeitsausweis in Form einer Urkunde ausgestellt.

Bitte richten Sie für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises eine E-Mail mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem ausgefüllten Antragsformular an staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de.

Bearbeitungszeitraum

Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Ihr Weg zur Antragstellung

Ihr Weg zur Antragstellung

Voraussetzungen

  • Sie können ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung einer Positivbescheinigung nachweisen oder
  • Sie können ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nachweisen und wohnen in Düsseldorf

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Gebühren, Befreiungen und Ermäßigungen

Gebühren

  • Positivbescheinigung: 25,00 Euro
  • Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis): 51,00 Euro

Befreiungen

  • Befreiungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.

Ermäßigungen

  • Ermäßigungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.

Benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen können für das Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit in Betracht kommen:

  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch
  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter und so weiter

Zuständigkeit und Kontakt

  • Amt für Migration und Integration

    Abteilung Integration – 54/22

  • Adresse:

    Erkrather Straße 377-389

    40231 Düsseldorf

  • Kontaktaufnahme über nachfolgendes

    Kontaktformular
  • ebenerdiger Eingang, barrierefreies WC, Behindertenparkplatz, taktiles Leitsystem