Umweltspuren in Düsseldorf

Umweltspuren in Düsseldorf

Ab Mittwoch, 6. Mai 2020, werden die Umweltspuren Merowingerstraße, Prinz-Georg-Straße und Werstener Straße wieder aktiviert. Die Aufhebung des Testbetriebs der Umweltspuren war erfolgt, weil, gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus, die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs vermieden werden sollte. Inzwischen können Busse und Bahnen unter Zuhilfenahme eines Mundschutzes und weiteren Vorkehrungen wieder genutzt werden. Die Rheinbahn fährt inzwischen auch wieder den regulären Takt. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird durchgehend eingehalten, Verstöße von der Rheinbahn sofort verfolgt. Aus Sicht des Infektionsschutzes ist die Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet. Daher hat Oberbürgermeister Thomas Geisel nach Beratung und mit Unterstützung durch den Krisenstab entschieden, den Testbetrieb der Umweltspuren fortzuführen.

Mit der Wiederaufnahme des Testbetriebes an den Umweltspuren erfolgt eine Änderung: Die Sonderfahrspuren dürfen von Bussen, Fahrrädern, Taxen und elektrisch betriebenen Fahrzeugen befahren werden. Für Fahrgemeinschaften sind die Sonderfahrspuren aufgrund der Regelungen der neuen Straßenverkehrsordnung nicht mehr freigegeben.

Historie zu den Umweltspuren

In den Herbstferien 2019 wurde in einem weiteren Verkehrsversuch die Einrichtung einer dritten Umweltspur gestartet, indem erste Teile zwischen dem Südpark und dem Nordstern eingerichtet wurden. Die Nord-Süd-Verbindung im Hauptverkehrsnetz mit 40.000 Fahrzeugen pro Tag und 24 Bussen in der Stunde ist zum Teil Bestandteil des Radhauptnetzes. Nach Einrichtung der Umweltspur bleibt auf der Hauptverkehrsachse teilweise nur eine Fahrspur für den Autoverkehr. Der erste Abschnitt beginnt in Höhe des Südparks hinter der A46-Ausfahrt Düsseldorf-Zentrum und führt über die Werstener Straße, Witzel-, Mecum- und Erasmus­straße bis zur Corneliusstraße. Der zweite Teil verläuft auf der Kaiser- und Fischerstraße zwischen der Stern- und der Homberger Straße. Die Einrichtung der dritten Umweltspur geht auf einen Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses (OVA) vom 28. August 2019 zurück.

Bereits in den Osterferien 2019 wurden Umweltspuren auf der Merowinger­straße stadteinwärts und auf der Prinz-Georg-Straße in beide Fahrt­richtungen eingerichtet. Die Sonderfahrspuren durften von Bussen, Fahrrädern, Taxen, elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie Fahrzeugen mit drei oder mehr Insassen befahren werden. Mittlerweile sind die Spuren für Fahrgemeinschaften aufgrund der Regelungen der neuen Straßenverkehrsordnung nicht mehr freigegeben. Die Umsetzung der Umweltspuren erfolgt zunächst als "Testbetrieb" für die Dauer von einem Jahr mit begleitender Prüfung und Bewertung der Auswirkungen. Danach erfolgt eine abschließende Beurteilung.

In einer Sondersitzung des Ausschusses und der betroffenen Bezirksvertretungen am 9. Januar 2019 wurde die Prüfung und Einrichtung der ersten beiden Umweltspuren beschlossen. Um ein drohendes Diesel­fahr­verbot für die Düsseldorfer Innenstadt abzuwenden, wurde das Paket zur Verringerung der Schadstoffbelastung im Luftrein­halteplan um die Einrichtung und Prüfung von Umweltspuren ergänzt.

Der Verkehrsversuch an den beiden Umweltspuren auf der Merowinger- und der Prinz-Georg-Straße war bis Ostern 2020 angesetzt. Aufgrund der Aussetzung der Umweltspuren in Folge der Corona-Pandemie, wird der Zeitrum des Testes verlängert. Im Rahmen des Testbetriebes sollen die Verbesserung der Luftschadstoffbelastung, die Auswirkungen auf die Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel und die Leistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs bestimmt sowie Praxiserfahrungen im Zusammenspiel der freigegebenen Verkehrsarten gesammelt werden.

Hintergrundinformationen Luftreinhalteplan

Der von der Bezirksregierung aufgestellte Luftreinhalteplan ist seit Februar 2019 rechtskräftig. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hatte zuvor viele Projekte benannt und zu umfangreichen Paketen zusammengefasst, um die Luftqualität nachhaltig zu verbessen. Sie sind zum Beispiel in den Green-City-Mobility-Plan und in den Luftreinhalteplan eingegangen. Dazu gehören unter anderen:

  • vorzeitige Umrüstung beziehungsweise Austausch von Bussen der Rheinbahn
  • Beschleunigung von Bussen und Bahnen durch beschleunigten Umbau von Ampelanlagen und Vorrangschaltungen
  • Parkraummanagement
  • Umsetzung von Mobilstationen
  • Verbesserungen für den Radverkehr - insbesondere Ausbau von Radwegen und Schaffung von Radabstellanlagen
  • Förderung der Elektromobilität
  • Optimierung der Innenstadtlogistik

Aus dem Luftreinhalteplan ergibt sich, dass für die Abschnitte Corneliusstraße, Merowingerstraße und Kaiserstraße, selbst wenn dort ein Dieselfahrverbot verhängt werden würde, die gesetzlichen Grenzwerte zur Luftqualität bis 2020 nicht eingehalten werden können. Dies wäre erst bis 2022 oder 2023 möglich. Ohne ein Dieselfahrverbot, aber mit Umsetzung der im Luftreinhalteplan aufgeführten Projektpaketen, würden die Grenzwerte voraussichtlich 2024 oder nach 2025 eingehalten werden.

Ein Dieselfahrverbot zu verhängen, wurde von der Bezirksregierung im Luftreinhalteplan als unverhältnismäßig eingestuft. Durch die erforderlichen Ausnahmen für viele Dieselfahrzeuge wäre eine Grenzwerteinhaltung lediglich zwei bis drei Jahre eher als ohne ein solches Verbot zu erwarten. Die damit verbundenen erheblichen Belastungen für die Bevölkerung der Landeshauptstadt wären nicht angemessen, so die Bezirksregierung.

Im Oktober 2018 hatte der Verein Deutsche Umwelthilfe gegen den damals öffentlich ausgelegten Entwurf des Luftreinhalteplans Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erhoben. Die Umwelthilfe argumentiert, dass ein Projekt wie das Dieselfahrverbot, das dazu dient, die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten, nicht unter dem Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgeschlossen werden kann. Vielmehr müssten alle objektiv möglichen Aktivitäten, also gegebenenfalls auch ein zonenbezogenes Dieselfahrverbot umgesetzt werden. Um die Chancen vor Gericht zu verbessern und ein zonenbezogenes Dieselfahrverbot zu vermeiden, wurde von Seiten der Bezirksregierung und des Umweltministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen betont, wie wichtig es ist, kurzfristig weitere, sofort wirksame Projekte zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Jahres­mittelwert-Grenzwerte an allen Straßenabschnitten umzusetzen. Dabei wurde besonders die Einrichtung von Umweltspuren auf der Verkehrsachse beginnend am P&R-Parkplatz Südpark an der Werstener Straße (B8) über Witzelstraße, Mecumstraße, Erasmusstraße, Corneliusstraße, Berliner Allee, Kö-Bogen-Tunnel, Hofgartenstraße bis zur Kaiserstraße gefordert. 

Die Umweltspuren sind daher in die endgültige Fassung des Luftreinhalteplanes aufgenommen worden. Das Gerichtsverfahren vor dem OVG Münster dauert aktuell noch an. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist bisher noch nicht anberaumt worden. Neben der Signalwirkung im Sinne eines verkehrlichen Umdenkens erwartet das Land von der Einrichtung der Umweltspuren, dass dadurch eine relevante Verbesserung der Luftqualität erzielt werden kann, da es entlang der ausgewiesenen Strecke zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs kommt. Gleichzeitig fördern die Umweltspuren, dass Menschen vom Auto auf Busse und Bahnen umsteigen.

Den Pendlern sollen dabei alternative Angebote gemacht werden, um ihre Ziele zu erreichen. Um Pendlern aus den Umlandgemeinden den Umstieg auf Busse und Bahnen zu erleichtern, haben Vertreter der Landeshauptstadt mit Mitarbeitern des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr sowie Vertretern der umliegenden Städte und Gemeinden Gespräche auf genommen. Es wird geprüft, wo und welche regionalen P&R-Plätze vorhanden sind, und wie diese in ein Konzept eingebunden werden können. Ergänzend sollen als Übergangsszenario bestehende P&R-Plätze im Stadtgebiet von Düsseldorf ausgebaut werden oder neue angelegt werden. Zusätzlich wird geprüft, ob weitere Umsteigeplätze, zum Beispiel für Fahrgemeinschaften, gegebenenfalls unterstützt durch entsprechende Apps, auf Düsseldorfer Stadtgebiet gebaut werden können.

Als weiteren Baustein konkretisiert die Stadt Düsseldorf derzeit die Planungen für sechs bis acht Mobilitätsstationen. Für diese liegt eine grundsätzliche Zusage zur Förderung über das Kommunale Klimaschutz­programm NRW "Emissionsfreie Innenstadt" vor. Diese Mobilstationen sollen bis spätestens Mitte 2022 errichtet werden.

Darüber hinaus geht die Landeshauptstadt auch auf größere Arbeitgeber zu. Im Zusammenhang mit Großprojekten des Wohnungsbaus werden Potenziale geprüft, um Anreize für ein verändertes Verkehrsverhalten zu schaffen. Besonders großen Pendlerströmen mit einem gemeinsamen Ziel will man damit eine Alternative oder Ergänzung zur Nutzung des eigenen Autos auf dem täglichen Weg zur Arbeit anbieten.