Informationen zu Schweigepflicht und Datenschutz

Informationen zu Schweigepflicht und Datenschutz

Liebe Eltern und liebe Jugendliche,

Sie haben sich mit Ihrem Anliegen an unsere Beratungsstelle gewandt. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen und euch Informationen zu Schweigepflicht und Datenschutz, sowie einige Erläuterungen zu unserer Arbeitsweise geben.

Unsere Beratung ist vertraulich, wertneutral und kostenfrei.

Grundsätzlich ist auch eine anonyme Beratung möglich. Informationen zur fachlichen Beurteilung der Problematik werden allerdings erfasst und dokumentiert. Falls Sie dies nicht wünschen, ist eine (fortlaufende) Beratung über einen Termin nicht möglich.

Welche Informationen benötigen wir?

Wir benötigen einige Angaben (z.B. Anschrift, Familienstand, Sorgerecht), die für eine Jahresstatistik vollständig anonymisiert ausgewertet werden. Dies dient auch als Nachweis für die Finanzierung der Beratungsstelle.

Was geschieht mit Ihren Daten?

Die Inhalte der Gespräche werden in Form von kurzen Gesprächsnotizen festgehalten. Sie dienen zur Gedächtnisstütze des Beratenden und sollen eine kontinuierliche und lösungsorientierte Beratung gewährleisten.

Die Informationen und Daten werden in der Beratungsstelle verschlossen aufbewahrt. Sie können grundsätzlich nur von Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater und - in Ausnahmefällen - von der Leitung der Beratungsstelle eingesehen werden.

In Teamsitzungen besprechen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Umständen auch Beratungsgespräche. Diese Besprechungen werden ohne Namensnennungen, teilweise auch mit externen Beraterinnen und Beratern, durchgeführt. Es dient dazu, Sie bei Ihrem Anliegen bestmöglich zu unterstützen.

Die Mitarbeiterinnen des Sekretariats erhalten nur Informationen zur Datenanlage und gegebenenfalls zur Organisation von Beratungsterminen.

Sie können jederzeit Einsicht in Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten nehmen.

Nach Abschluss der Beratung und Erstellung der oben genannten Statistik werden alle Daten spätestens am Ende des ersten Quartals des darauffolgenden Kalenderjahres vollständig vernichtet. Wenn Sie Ihrerseits die Beratung beenden, können Sie eine sofortige Löschung Ihrer personenbezogenen Daten veranlassen.

Dürfen Auskünfte an andere Stellen gegeben werden?

Auskünfte an andere Stellen (z.B. Schule, Kita, Arzt/Ärztin) erteilen wir nur in Ausnahmefällen und nur mit Ihrem Einverständnis.

Rufnummerunterdrückung

Aus Gründen des Datenschutzes müssen wir die Anzeige unserer Rufnummern unterdrücken. Wir bitten Sie daher, auch Anrufe mit unbekannter Nummer entgegenzunehmen.

Wenn Sie über diese Informationen hinaus weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin / Ihren Berater. Wir informieren Sie gerne und sind für Ihre Anregungen dankbar.

Einwilligungserklärung

Die am 25.5.2018 in Kraft getretene neue EU-Datenschutzgrundverordnung und die geltende gesetzlich geregelte Schweigepflicht nach §203 StGB sowie die gesetzlichen Grundlagen nach § 35 SGB I, § 67 SGB X und § 28 SGB VIII bilden die Bedingungen dafür, dass wir über die Inhalte unserer Beratung absolutes Stillschwiegen zu bewahren haben.

Anhand der oben gegebenen Information haben wir die Art, den Umgang und die Verfahrensweise mit den von Ihnen erhobenen Daten beschrieben.

Wir bitten Sie um eine schriftliche Einverständniserklärung mit Ihrer Unterschrift/bei Onlineanmeldung um das entsprechende Häkchen, um unsere Beratungsarbeit erbringen zu können. Im anderen Fall ist eine Beratung bei uns leider nicht möglich.

Ich bin damit einverstanden,

  • dass zur Kontaktaufnahme meine Adressdaten erhoben und gespeichert werden,
  • dass im Rahmen des Beratungsprozesses persönliche Daten, die für die Beratung erforderlich sind, erhoben werden,
  • dass im Rahmen von Fallbesprechungen und Supervisionen Beratungsanlässe und Beratungsverläufe anonymisiert besprochen werden können,
  • dass meine Daten in vollständig anonymisierter Form in eine Jahresstatistik einfließen und nach Abschluss des Beratungsprozesses, spätestens am Ende des ersten Quartals des darauffolgenden Kalenderjahres vollständig vernichtet werden,
  • dass Auskünfte an andere Stellen (z.B. Schule, Kita, Arzt/Ärztin) nur mit meinem Einverständnis erteilt werden können.

Darüber hinaus entbinde ich meine Beratungsfachkraft und die Fachkollegen der Jugend- und Elternberatung wechselseitig von der Schweigepflicht, um mir Termine absagen oder mitteilen zu können und im Vertretungsfall ggf. Einblick in die Dokumentation nehmen zu können.

Ich bin darüber informiert, dass ich diese Einwilligung, oder Teile davon, jederzeit widerrufen kann.