Was kostet die Hilfe?

Was kostet die Hilfe?

Die Kosten dieser erzieherischen Hilfen, welche vielfältig sein können, trägt grundsätzlich das Amt für Soziales und Jugend.

In Fällen der teilstationären oder stationären Hilfen ist ein Kostenbeitrag durch die Eltern, den Minderjährigen oder jungen Volljährigen zu leisten. Der Kostenbeitrag Kindergeld ist in diesen Fällen in der Regel immer zu leisten.

Ein Kostenbeitrag aus dem Einkommen wird nach Vorlage der Einkommensnachweise geprüft. Hierfür müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Einkommensnachweise des vorherigen Kalenderjahres (Gehaltsnachweise, Steuerbescheide, ALG I / ALG II- Bescheid, Rentenmitteilung etc.)
  • Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbe, die Steuerbescheide der letzten drei Jahre

In Fällen der ambulanten Hilfen ist kein Kostenbeitrag zu leisten.

Eine Kostenbeitragsberechnung kann erst nach Hilfebeginn vorgenommen werden.

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