Unterhaltsvorschuss

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Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auf diese staatliche Leistung ein Anspruch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem monatlichen Mindestunterhalt §1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab 01 Januar 2024

  • für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich 230 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren monatlich 301 Euro
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren monatlich 395 Euro.
Entwicklung des Unterhaltsvorschusses ab 01.01.2021
Kinder Ab 01.02.2021 Ab 01.01.2022 Ab 01.01.2023 Ab 01.01.2024
unter 6 Jahre 174 Euro 177 Euro 187 Euro 230 Euro
von 6 bis 11 Jahren 232 Euro 236 Euro 252 Euro 301 Euro
von 12 bis 17 Jahren 309 Euro 314 Euro 338 Euro 395 Euro

Es wird darauf hingewiesen, dass für jedes Kind ein eigener Antrag zu stellen ist.

Die Unterhaltsvorschussstelle im Amt für Soziales und Jugend

  • Unterhaltsvorschussstelle

    Willi-Becker-Allee 10

    40227 Düsseldorf

  • Tel.: 0211 - 8991

    Fax: 0211 - 8929332

    E-Mail
  • Service-Telefon:

    0211 - 8992339

    Montag bis Donnerstag

    9 bis 12 Uhr

  • Servicezeiten Unterhaltsvorschuss
    Montag bis Donnerstag
    8 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit der Unterhaltsvorschussstelle

Erreichbarkeit der Unterhaltsvorschussstelle

Die Unterhaltsvorschussstelle ist für Sie persönlich an unseren Servicetagen – montags bis donnerstags – in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr – zu erreichen.

Gerne unterstützen unsere Mitarbeitenden des Frontoffice Sie in allen Angelegenheiten des Unterhaltsvorschusses und vermitteln für Sie Termine mit unseren Sozialarbeiterinnen oder dem Leistungsbereich.

Aufgrund der pandemischen Lage hat der Schutz aller Ratsuchenden und unserer Mitarbeitenden nach wie vor oberste Priorität.
Daher ist die Unterhaltsvorschussstelle für Sie weiterhin auch telefonisch oder per Mail zu erreichen. Anträge können schriftlich – bitte mit der Originalunterschrift und mit allen erforderlichen Nachweisen versehen- auf dem Postweg übersandt werden. Sofern der Bedarf eines persönlichen Gespräches nicht gegeben ist, steht für die Abgabe von Unterlagen unser Briefkasten für Sie bereit.

Die Terminvergabe kann für den Bereich der Leistungsgewährung und der sozialen Arbeit auch telefonisch über unser Service Telefon 0211 - 8992339 erfolgen. Das Servicetelefon ist montags bis donnerstags in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr besetzt.

Bei Terminwünschen in Ihren Heranziehungsangelegenheiten sprechen Sie bitte Ihre Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter direkt an. Sie erreichen die für Sie zuständigen Mitarbeitenden unter den Ihnen bekannten Telefonnummern.

Weitere Hinweise zu unserer Erreichbarkeit finden Sie in den Kontaktboxen.

Wichtiger Hinweis

Wichtiger Hinweis

Das Fachteam Beistandschaft im Amt für Soziales und Jugend informiert Familien bei Fragen rund um Vaterschaft und Unterhalt. Damit finanzielle Konflikte nicht über das Kind ausgetragen werden, berät das Amt für Soziales und Jugend Alleinerziehende auch in der Auseinandersetzung über den Kindesunterhalt.

Alle Beratungen im Fachteam Beistandschaft erfolgen kostenfrei.

Nähere Informationen zu diesem Angebot finden Sie auf den Themen-Seiten der Beistandschaften.

Wer kann den Unterhaltsvorschuss erhalten?

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Wie wird ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt?

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Weitere Informationen

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