Antragsbegleitung
Handwerker oder Energieberater unterstützen Sie bei der Antragsstellung
Haben Sie sich für die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme entschieden, so müssen im nächsten Schritt die entsprechenden Förderanträge gestellt werden. Dies ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, der aber gerade bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördergeldern durchaus berechtigt ist. Es muss sichergestellt werden, dass die Maßnahme nachvollziehbar und in guter Qualität ausgeführt wird.
Der hierbei entstehende Aufwand wird im Förderbaustein „Antragsbegleitung“ mit 50% der Bruttokosten bezuschusst, die maximale Zuschusshöhe beträgt 300 €.