Formelles Planverfahren

Veranstaltungsgelände / Messeparkplatz

Anlass

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat im Oktober 2018 den Beschluss gefasst, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Open-Air-Veranstaltungsfläche auf dem Messeparkplatz P1 geschaffen werden sollen. Die Grundlage für das Planverfahren soll das in der Anlage des Ratsbeschlusses beigefügte Konzept bilden, das auf der circa 200.000 Quadratmeter großen Fläche wenige Veranstaltungen pro Jahr für bis zu 80.000 ZuschauerInnen darstellt. Zudem wurden der Verwaltung weitere Zielsetzungen mit auf den Weg gegeben wie beispielsweise die Beschränkung der Baumfällungen, die Erstellung eines Baumkonzepts sowie die strikte Berücksichtigung der Vorgaben und Belange des Natur-, Arten- und Lärmschutzes sowie der Verkehrs- und Sicherheitsaspekte.

Der politischen Forderung nach einer umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit über die gesetzlich erforderlichen Schritte hinaus wurde entsprochen. Hierzu entwickelte die Verwaltung ein Beteiligungskonzept, das von der Politik im Frühjahr 2019 beschlossen wurde. Dieses sieht neben der obligatorischen Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine Saalveranstaltung (gemäß § 3 (1) BauGB) und der Auslegung (gemäß § 3 (2) BauGB) zusätzlich einen Workshop, Ortsbegehungen, eine Kinder- und Jugendbeteiligung, einen Internetauftritt sowie eine Ausstellung vor. Mit dem Bürgerforum, das am 15. März 2019 stattfand, konnte hierzu bereits ein erster wichtiger Schritt getan werden.

Auf der Internetseite d-live-openairpark kann sich die interessierte Öffentlichkeit jederzeit über den aktuellen Planungsstand informieren.

 

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtteils Stockum und ist Bestandteil des Geländes der Messe Düsseldorf. Der Geltungsbereich ist etwa 21 ha groß und umfasst den westlichen Teil des Messeparkplatzes P1.

Im Norden liegt jenseits eines etwa 120 Meter breiten Gehölzstreifens die Autobahn A 44. Östlich setzt sich der Messeparkplatz P1 bis zur etwa 300 m entfernten Straße Stockumer Höfe fort. Im Süden und Westen wird das Plangebiet überwiegend von Grünland und landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt; in etwa 400 m (südlich) bzw. 1 km (westlich) Entfernung liegt der Rhein.

Das Plangebiet umfasst sechs Parkfelder (4, 5 und 6, jeweils die Felder Nord und Süd) des Parkplatzes P1. Diese liegen nördlich und südlich der Haupterschließungsachse des Parkplatzes P1, die zwischen dem Lotzweg im Westen und der Straße Am Staad im Osten gelegen ist und mittig durch das Plangebiet verläuft.

Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023
Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023

Qualitätssicherndes Verfahren

Am 15. März 2019 fand in der Arena eine Workshopveranstaltung unter dem Titel Bürgerforum zum Open Air Park statt. Die interessierte Öffentlichkeit wurde eingeladen, an Ortsbesichtigungen teilzunehmen, sich in einer Ausstellung und bei Kurzvorträgen über die geplante Nutzung als Veranstaltungsgelände zu informieren sowie mit Fachleuten zu diversen Themen ins Gespräch zu kommen.

Das Bürgerforum zum Open Air Park ist Teil der Bürgerbeteiligung, die nach dem Willen des Rates der Stadt über das gesetzlich erforderliche Maß im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hinausgehen soll. Im Vorfeld der förmlichen Beteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) gab das Bürgerforum Gelegenheit, Bedenken und Anregungen zu den Entwurfsskizzen der PlanerInnen sowie zu fachlichen Themen zu geben.

Die Ausstellung umfasste folgende Themenfelder:

-      Veranstaltungskonzept

-      Bebauungsplanverfahren

-      Lärmschutz

-      Verkehrskonzept

-      Baumschutz

-      Sicherheitskonzept

-      Gewässerschutz

-      Nachhaltigkeitskonzept

Die Bürger*innen konnten während der Ausstellung die Themen frei wählen und die Stationen wechseln. Die fachlichen Betreuer*innen berichteten anschließend im Plenum über die Arbeit an den Stationen und das Bürgerfeedback.

Die Ergebnisse des Bürgerforums sind in einer Dokumentation zusammengefasst, die hier heruntergeladen werden kann.

Bebauungsplan

Ziel des Planverfahrens ist es, entsprechend dem Ratsbeschluss (siehe Kap. Anlass) für das Plangebiet neben der Sicherung als Stellplatzfläche für die Messe die planungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen, dass hier in den Sommermonaten Open-Air-Veranstaltungen stattfinden können. Die Besucherkapazität soll dafür auf maximal 80.000 Personen festgelegt werden. Die Erschließung ist über die bestehende Infrastruktur sowohl für den Individualverkehr als auch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPVN) gesichert. Die Sicherung als Stellplatzfläche ist erforderlich, da sie verbindlicher Bestandteil der Genehmigung für Messe und Arena ist und damit auch die zeitlich im Jahresverlauf sehr deutlich überwiegende Nutzung bleiben wird.

Planungskonzept: zwei Veranstaltungslayouts

Die Nutzung als Veranstaltungsgelände wird in zwei Konzeptionen geplant: Während das große Konzept (Layout 1) die Flächenausnutzung für ein (ggf. mehrtägiges) Festival darstellt, ermöglicht das kleine Konzept (Layout 2) ein (i.d.R. eintägiges) Konzert eines Einzelkünstlers auf einer verkleinerten Veranstaltungsfläche. Bei der größtmöglichen Ausnutzung der Veranstaltungsfläche erstreckt sich das Gelände über das gesamte Plangebiet und es sollen bis zu fünf Bühnen aufgebaut werden können. Im verkleinerten Veranstaltungslayout beschränkt sich die Veranstaltungsfläche auf die drei nördlichen Parkfelder sowie auf eine Hauptbühne und eine mögliche Zweitbühne.

Es ist vorgesehen, im Bebauungsplan wesentliche Standorte für – zum Teil immissionsschutzrelevante – Nutzungen und größere bauliche Anlagen, wie Bühnen, Tribünen oder das Medienzentrum, abzugrenzen und entsprechend festzusetzen.

In diesen Bereichen kann es zu Konflikten zwischen den zuvor genannten Nutzungen und den dort vorhandenen Parkplatzbäumen kommen, sodass hier Um- oder Ersatzpflanzungen erforderlich werden. Weitere veranstaltungsrelevante Nutzungen wie Gastronomie, WC-Anlagen oder Logistikbereiche können hingegen in Einklang mit dem Baumbestand realisiert werden. Der Umgang mit dem Thema Parkplatzbäume im Rahmen des Planverfahrens wird im Folgenden unter „Baumkonzept“ genauer vorgestellt.

Baumkonzept

Auf dem Messeparkplatz sind im Bereich des Plangebietes zahlreiche Bäume vorhanden. Die Veranstaltungskonzepte sollen gemäß dem Ratsbeschluss sicherstellen, dass nicht mehr als 60 dieser Parkplatzbäume gefällt werden müssen und es im Rahmen der späteren Veranstaltungsgenehmigungen zu keinen weiteren Baumverlusten durch die Veranstaltungsnutzung kommen muss. Ersatzpflanzungen, die als Ausgleich für einen solchen Eingriff verpflichtend sind, sollen außerdem im direkten Umfeld stattfinden.

Im Rahmen des Planverfahrens wurde das Thema fachplanerisch begleitet und es wurden gutachterliche Untersuchungen wie eine Kartierung und Bewertung des Baumbestandes durchgeführt. Auf dieser Grundlage konnten Veranstaltungskonzepte entwickelt werden, die sowohl realistische Veranstaltungsszenarien als auch einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Baumbestand darstellen. Außerdem konnten zahlreiche Standorte für Ersatz- und Umpflanzungen innerhalb des Plangebietes ermittelt werden. In den beiden Gestaltungsplänen (siehe Anlagen) wird dieses Zusammenspiel von Veranstaltungsnutzung und den Bäumen auf dem Messeparkplatz anschaulich dargestellt.

Durch vielfältige Maßnahmen wie die Festsetzung der Standorte größerer baulicher Anlagen im Bebauungsplan, die Unterbringung von Hauptbühne und Tribüne auf dem großflächigen baumlosen Bereich des asphaltierten Parkfeldes 5 Nord sowie die Schaffung von Baumersatzstandorten für Um- oder Neupflanzungen im Plangebiet selbst, können die o.g. Vorgaben des Rates erfüllt werden.