Perspektiven für den Düsseldorfer Norden

Anlass

Die wachsenden komplexen und konkurrierenden Flächenanforderungen bei zunehmend knapperen Flächenreserven stellen eine der prägenden Herausforderungen der Düsseldorfer Stadtentwicklung dar. Im gesamten Stadtgebiet gibt es nur noch vier größere Bauflächenreserven, wovon drei im Düsseldorfer Norden liegen. Für diesen Bereich liegen der Stadtverwaltung zudem diverse Bauwünsche privater Investoren vor.

Zur Vermeidung einer ungesteuerten Siedlungsentwicklung hat die Stadtverwaltung daher mit den politischen Entscheidungsträgern aus der Bezirksvertretung 5, dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie mit den Wohnungspolitischen Sprechern der Fraktionen aus dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung zwei Workshops durchgeführt.

Dabei stellten sich zwei unterschiedliche Haltungen heraus: Der Leitsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ wurde zwar von den Beteiligten nach wie vor als Leitbild für die Düsseldorfer Stadtentwicklung gesehen, dargelegt wurde aber auch, dass auch in den nördlichen Stadtbezirken eine angemessene bauliche Entwicklung möglich ist und sein soll. Da Düsseldorf wachse, müssten daher heute unbebaute Flächen in Anspruch genommen werden. Ein Gesamtkonzept hat dabei die Verträglichkeit zu sichern. Eingewendet wurde dagegen, dass es aber auch Wachstumsgrenzen gäbe. Die besonderen Qualitäten des Düsseldorfer Nordens (Naherholungsgebiet, Freiflächen, Landschafts- und Naturschutz, historische Siedlungsbereiche, überschaubare Nachbarschaften) müssten erhalten bleiben. Das Vorhandensein von Baureserven bedeute nicht, dass dort auch automatisch vollumfänglich gebaut werden müsse. Es dürfe keine Urbanisierung des Düsseldorfer Nordens stattfinden.

Es wurde der Wunsch formuliert, dass die Verwaltung auf Grundlage der Workshop-Ergebnisse konkrete Vorschläge erarbeitet, wie die perspektivische Entwicklung des Düsseldorfer Nordens aussehen könnte. Dem ist die Verwaltung mit der Vorlage 61/8/2018 „Perspektiven für den Düsseldorfer Norden“ nachgekommen. Diese wurde am 30.01.2018 von der Bezirksvertretung 5 zustimmend zur Kenntnis genommen und vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 27.06.2018 beschlossen.

Umsetzungsstrategie

Die Verwaltung hat die aktuellen Projektanfragen kategorisiert. Das Resultat ist die Empfehlung, in welcher Reihenfolge die einzelnen Projekte stadtplanerisch entwickelt werden könnten (Umsetzungsstrategie). Voraussetzung für die jeweilige Einleitung der konkreten Planungsprozesse ist bei privaten Entwicklungen die Bereitschaft zur Einhaltung des Handlungskonzeptes Wohnen und die zur Qualitätssicherung zur Einfügung in die sensiblen Strukturen des Düsseldorfer Nordens.

Kategorie I umfasst Projekte, für die die Verwaltung aus unterschiedlichen Gründen die kurzfristige Einleitung einer Bauleitplanung empfiehlt. Die Projekte der Kategorien II und III könnten bei Bedarf im Anschluss entwickelt werden. Der zeitliche Horizont insgesamt dafür ist abhängig von den jeweiligen Verfahrensständen der Projekte aus Kategorie I oder anderen Randbedingungen, wie Grundsatzbeschlüssen, Flächenverfügbarkeit usw..

Übersichtplan Kategorisierung der potenziellen Flächen
Übersichtplan Kategorisierung der potenziellen Flächen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kategorie I: Kurzfristiger Planungsstart
1.    Wasserwerksweg
2.    Nördlich Kalkumer Schloßallee
3.    Östlich Zur Lindung
4.    Am Mühlenacker
5.    Südlich Zeppenheimer Weg

Kategorie II: Mittelfristiger Planungsstart
6.    Nördlich Auf der Krone
7.    Fettpott

Kategorie III: Mittel- bis langfristiger Planungsstart
8.    Nördlich Einbrunger Straße
9.    Südlich Auf der Krone

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Kategorie IV: Keine Bauleitplanung beabsichtigt
10.    Wiese Diakonie
11.    Alte Kalkumer Straße
12.    Pannschoppen

Verkehrskonzept

In den Workshops wurde deutlich, dass Bedenken bestehen, dass die verkehrliche Infrastruktur, die heute in den Spitzenstunden schon an ihre Grenzen stoße, durch die Realisierung weiterer Projekte und der damit verbundenen Verkehrszunahme nicht mehr leistungsfähig sei. Daher wird gefordert, dass parallel zur Siedlungsentwicklung im Stadtbezirk 5 auch die verkehrliche Leistungsfähigkeit untersucht und - sofern erforderlich - die Infrastruktur ausgebaut werde. Üblicherweise erfolgt dies projektbezogen.

Die Verwaltung erstellt derzeit den „Mobilitätsplan D“ für das gesamte Stadtgebiet Düsseldorfs als Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplanes im Tandem mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept „Raumwerk D“. Der Mobilitätsplan D bildet einen Handlungsrahmen und legt Strategien und Leitziele für die Verkehrsplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf für die nächsten Jahre fest - Zielhorizont sind dabei die Jahre 2030+. Es soll ein flexibles Planungsinstrument sein, das sich aktuellen Entwicklungen anpasst und auf dem weitere Einzelmaßnahmen aufbauen können. Die Verkehrssysteme sollen intelligent vernetzt sowie funktionsgerecht, sozialverträglich und umweltgerecht eingesetzt werden können. Sie sollen außerdem gleichzeitig die Wohnqualität in Düsseldorf verbessern und die wirtschaftliche Entwicklung fördern.

Für den Düsseldorfer Norden wird zeitlich vorgezogen ein Teilraumkonzept erarbeitet, in dessen Rahmen geprüft wird, ob die verträgliche Abwicklung der Verkehre auch unter Berücksichtigung geplanter Neubauvorhaben gewährleistet werden kann.