Häufig gestellte Fragen

Was ist Umgebungslärm?

Als Umgebungslärm gelten belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die überwiegend vom Verkehr verursacht werden.

Die ebenfalls als Umgebungslärm betrachteten Geräusche aus Industrie und Gewerbe haben in Düsseldorf eher lokale Auswirkungen und können durch den Vollzug von bestehenden Immissionsschutzvorschriften bewältigt werden.

Welche Lärmarten gehören nicht zum Umgebungslärm?

Zu den Lärmarten, die nicht als Umgebungslärm zählen, gehören Nachbarschaftslärm (z. B. aus privaten Feiern), Schiffslärm, Baulärm sowie Freizeit- und Sportlärm.

Was ist das Ziel der Umgebungslärmrichtlinie?

Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, die Lärmsituation für die betroffenen Menschen durch die Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen zu verbessern.

Wo erhalte ich Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie?

Auf der Website des Umweltbundesamtes erhalten Sie ausführliche Informationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie.

Wurden mit der Umgebungslärmrichtlinie Grenzwerte eingeführt?

Nein. Richt- oder Grenzwerte sind bereits für diverse Lärmarten durch andere Regelungen festgelegt, wie beispielsweise durch die TA Lärm für Industrie- und Gewerbeanlagen oder der 16. BImSchV für neue Straßen- und Schienenwege. Die Umgebungslärmrichtlinie selbst ging mit einer Änderung des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht über. Der sechste Teil des BImSchG „Lärmminderungsplanung” umfasst nun die Paragrafen 47a bis 47f und beinhaltet – neben Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen – Aussagen zu Zuständigkeiten, Zeiträumen und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne. Die Auslöseschwelle für die Befassung mit Lärmproblemen ist darin nicht definiert.

Werden in allen Bereichen, bei denen die Auslösewerte überschritten werden, Maßnahmen durchgeführt?

Auslösewerte sind Belastungsschwellen, bei deren Erreichen Lärmschutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Bisher sind weder auf EU- noch auf Bundesebene verbindliche Vorgaben getroffen worden. Für die Lärmaktionsplanung in Düsseldorf ist ein Wert von 65 dB(A) LDEN festgesetzt worden.

Wenn die große Zahl von Lärmbrennpunkten es unmöglich macht oder finanzielle und oder technische Gründe es nicht zulassen, alles parallel in Angriff zu nehmen, wird die Behörde dafür Prioritäten festlegen. Gerade in Großstädten mit ihren vielfältigen Lärmproblemen ist deren Bekämpfung eine langfristige Aufgabe.

Habe ich einen Anspruch auf Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen?

EG-Umgebungslärm-Richtlinie und das Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichten die zuständigen Stellen, hier: Stadtverwaltung Düsseldorf, zur fristgerechten Aufstellung eines Lärmaktionsplans. Dieser hat den in den oben genannten Vorschriften festgelegten Kriterien zu entsprechen. Eine Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen ist rechtlich nicht ausgesprochen. Es liegt in der Verantwortung der jeweilig für den Verkehrsweg zuständigen Behörde, ob die im Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden.

Wie aus den in den letzten Jahren bereits realisierten Aktivitäten erkennbar, nimmt die Stadt Düsseldorf die Aufgaben der Lärmbekämpfung mit hohem Einsatz wahr.

Was ist eine Lärmkartierung?

Bei der Lärmkartierung wird die Lärmbelastung rechnerisch erfasst und auf einer Stadtkarte abgebildet. Die Lärmkarten selbst bilden die Geräusche aus unterschiedlichen Quellen ab.

Die Lärmkartierung bildet die Grundlage für die Lärmaktionsplanung.

Warum wird im Rahmen der Lärmkartierung gerechnet und nicht gemessen?

Lärmmessungen unterliegen naturgemäß Schwankungen und lassen keinen Blick in die Zukunft zu. Gerade bei der Lärmkartierung müssen jedoch vergleichbare Kriterien zugrunde liegen, um eine fachgerechte Beurteilung einzelner Lärmbelastungen möglich zu machen. Beispielsweise führen unterschiedliche Messstandorte oder Einwirkungen durch Faktoren wie Witterung, Fremdgeräusche, Jahres- oder Ferienzeiten zu unterschiedlichen, schwankungsbedingten Messergebnissen. Diese Probleme können durch Lärmberechnungen vermieden werden.

Was geht in die Lärmberechnungen ein?

Berechnungen des Schalls erfolgen auf Grundlage von standardisierten Vorgaben (hier: BUB-D) anhand eines digitalen Stadtmodells. Eingangsdaten sind u.a. Art, Zusammensetzung und Geschwindigkeit des Verkehrs, Fahrbahnoberfläche, Ampel- und Brückenzuschläge.

Mit einer zertifizierten Software wird die Schallausbreitung von der Quelle in die Fläche bzw. zur Hausfassade berechnet. Hindernisse wie Gebäude, Lärmschutzwände oder Geländeerhebungen gehen ebenso ein wie mögliche Schallreflexionen.

Die Karten stellen die Schallbelastung auf einer Höhe von 4 m über dem Boden/ Gelände dar.

Werden alle Straßen, Schienenstrecken, Flughäfen, Industrieflächen und Häfen bei der Kartierung berücksichtigt?

Lärmkarten werden getrennt für die verschiedenen Lärmarten (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr, Industrie) erstellt. Lärmkarten zeigen anhand von farblichen Flächen gleicher Lärmklassen, sogenannten Isophonen, die Höhe der Lärmbelastungen für abgestufte Pegelbereiche.

Für das Stadtgebiet Düsseldorf liegt eine aktuelle, flächendeckende Untersuchung für alle relevanten Umgebungslärmquellen vor.

Warum wird der Umgebungslärm nicht in einer Gesamtlärmkarte zusammengefasst?

Aus methodischen Gründen ist die Herstellung einer Gesamtlärmkarte mittels Berechnungen bisher nicht möglich. Um dennoch vorhandene Mehrfachbelastungen zu berücksichtigen, wird hilfsweise auf Ansätze (z.B. VDI 3722-2) zurückgegriffen, um entsprechende Gebiete ausfindig zu machen und dafür angemessene Lösungen zu entwickeln.

Warum gibt es zwei Lärmkarten für den Schienenverkehr?

Dies liegt an den unterschiedlichen Zuständigkeiten: Für den überregionalen und regionalen Eisenbahnverkehr sowie Güterzüge der DB AG ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Die Landeshauptstadt Düsseldorf berechnet und kartiert Straßen- und Stadtbahnen sowie sonstige Schienenwege.

Was unterscheidet die Begriffe Lärmminderungsplanung und Lärmaktionsplanung?

Lärmminderungsplanung ist der ursprüngliche Sammelbegriff für die Geräuscherfassung, -analyse und Maßnahmenplanung. Mit der EG-Umgebungslärm-Richtlinie wurde der Begriff Lärmaktionsplan für das alle Umgebungslärmquellen umfassende Lärmschutzkonzept eingeführt.

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Der Lärmaktionsplan stellt die strategische Grundlage für die Lärmbekämpfung in Düsseldorf dar. Er ist ein langfristig ausgerichtetes Lärmschutzkonzept, aus welchem anschließend konkrete ortsbezogene Maßnahmen abgeleitet werden.

Wer ist für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes zuständig?

Die Lärmaktionsplanung ist in Nordrhein-Westfalen eine kommunale Aufgabe. Düsseldorf zählt zu den Ballungsräumen, für die gesamtstädtisch Lärmkarten und ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden.

Für die Eisenbahnstrecken des Bundes wird vom Eisenbahnbundesamt ein eigener Lärmaktionsplan aufgestellt.

Wo finde ich den Lärmaktionsplan zum Flughafen Düsseldorf?

Die Auswirkungen von Großflughäfen wie dem in Düsseldorf sind von regionaler Dimension, die über die Stadtgrenzen weit hinausreichen. Die Lärmaktionsplanung ist in Nordrhein-Westfalen dagegen eine gemeindliche Aufgabe. Insofern stellen die Städte und Gemeinden, auf die der Flughafen einwirkt, in ihren Lärmaktionsplänen die örtlichen Belastungen dar, weisen auf Aktivitäten zur Entlastung hin und regen zusätzliche Punkte an. Einen gesonderten Lärmaktionsplan für den Flughafen Düsseldorf gibt es deshalb nicht.

Wo sollen Maßnahmen durchgeführt werden?

Grundsätzlich können im gesamten Stadtgebiet Maßnahmen zur Lärmminderung festgesetzt werden. Schwerpunkte bilden selbstverständlich die Gebiete, bei denen der Umgebungslärm besonders hoch ist. An welchen Stellen dies der Fall ist, können Sie folgender Abbildung entnehmen: Lärmkartierung für Düsseldorf

Was sind Belastungsschwerpunkte?

Belastungsschwerpunkte, auch Lärmbrennpunkte genannt, bezeichnen die Orte, an denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung überschritten sind und die eine hervorgehobene Priorität bei der Lärmbekämpfung genießen. Oftmals wirken an diesen Stellen mehrere Lärmquellen gemeinsam ein.

Wie ist der Ablauf der Lärmaktionsplanung?

So entsteht ein Lärmaktionsplan

Inwieweit besteht eine Verpflichtung zur Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert innerhalb bestimmter Fristen die Erarbeitung von Lärmkarten, die Aufstellung von Lärmaktionsplänen und die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Eine Verpflichtung zur Umsetzung von wirksamen Maßnahmen ist damit nicht verbunden.

Welche grundsätzlichen Maßnahmen zur Lärmminderung gibt es?

Maßnahmen der Lärmminderungsplanung

Was bedeutet Lärmsanierung?

Der Begriff "Lärmsanierung" umfasst alle nachträglichen Maßnahmen zum Schutz gegen bereits bestehende Lärmquellen. Im Gegensatz zur "Lärmvorsorge", die zur Planung eines Straßenneubaus, Straßenum- oder ausbaus gehört, greift die Lärmsanierung dort, wo eine Lärmbelastung gewachsen ist und sich verfestigt hat, ohne dass eine bauliche Änderung des Verkehrsweges erfolgt. Dabei handelt es sich grundsätzlich um freiwillige Maßnahmen, für die meist nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Wie läuft die Bürgerbeteiligung ab?

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können vom 8. Januar bis 4. Februar 2024 auf der Online-Plattform an der Lärmaktionsplanung in Düsseldorf mitwirken. Dabei können Belastungsorte benannt, einzelne Maßnahmen bewertet, nach ihrer Wichtigkeit eingestuft und eigene Vorschläge für verbesserten Lärmschutz abgeben werden.

 

Wann und wie lange kann ich mich beteiligen?

Die Online-Beteiligung ist vom 8 Januar bis 4. Februar 2024 zur Teilnahme freigeschaltet.

Schriftliche Rückmeldungen zum Lärmaktionsplan IV für Düsseldorf werden auch auf dem Postweg oder per E-Mail an  laermaktionsplan@duesseldorf.de bis zum 4. Februar 2024 entgegengenommen.

Wer kann mitmachen?

Mitmachen können alle, die in Düsseldorf wohnen, dort ihren Firmensitz / Arbeitsplatz haben oder einen regelmäßigen Bezug zur Stadt haben.

 

Was passiert mit den Ergebnissen der Online-Beteiligung?

Die Ergebnisse der Online-Beteiligung werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz fachgerecht ausgewertet, im Lärmaktionsplan dokumentiert und für die weiteren Maßnahmenplanungen berücksichtigt.

Kann ich mich auch anonym beteiligen?

Eine anonyme Beteiligung ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie jedoch dabei, dass nur über die  Adress- oder Ortsangabe eine räumliche Zuordnung des Hinweises/Vorschlages möglich ist. Deshalb ist es sinnvoll und meist erforderlich, zumindest nähere Informationen zum Ort bzw. zu den Umständen der empfundenen Belastung zu erhalten.

 

Was passiert mit Vorschlägen, für die die Stadt Düsseldorf nicht zuständig ist?

Sollte die Stadt Düsseldorf (wie beispielsweise bei Fluglärm) nicht zuständig sein, werden die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar an die jeweilige zuständige Behörde weitergeleitet.

Werden alle Vorschläge und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger weitergeleitet?

Alle mitgeteilten Vorschläge werden gleichermaßen nach sachlichen und fachlichen Kriterien begutachtet.

Wo finde ich Informationen zu den sonstigen Lärmarten?

Im Umgebungslärm-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen wird ein landesweites Lärmkataster aller Umgebungslärmarten bereitgestellt.

Informationen zu sonstigen Lärmarten finden Sie hier: Daten und Fakten zur Lärmbelastung

Kontakt

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

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  • Abteilung
    Betrieblicher Umweltschutz und
    Verkehrslärmschutz

  • Brinckmannstraße 7
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