Artenschutz bei Abbruch und Sanierung von Gebäuden

Beim Abbruch oder der Sanierung von Gebäuden können streng geschützte Tierarten betroffen sein, insbesondere Fledermäuse und Vögel. Dies gilt nicht nur für Gebäude in der Landschaft, sondern auch in der bebauten Ortslage/Stadt. Bauherren, aber auch die ausführenden Firmen  müssen daher die Artenschutzvorschriften einhalten. Verstöße können hohe Bußgelder zur Folge haben. Firmen, die gewerblich handeln, machen sich ggf. sogar strafbar.

Das Merkblatt zum Artenschutz bei Abrissvorhaben gibt viele nützliche Hinweise und hilft die artenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

  • Garten-, Friedhofs- und Forstamt
    Untere Naturschutzbehörde
    Kaiserswerther Straße 390
    40474 Düsseldorf

  • Tel: 0211 - 8994879
    Fax: 0211 - 8939058

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  • U 78, U 79, Buslinie 722
    Haltestelle: Nordpark/Aquazoo

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    nach Vereinbarung