Formelles Planverfahren

Nördlich Westfalenstraße

Anlass

Für die beiden nördlich der Westfalenstraße liegenden ehemaligen Betriebsflächen      (Firma Sack & Kiesselbach Maschinenfabrik GmbH im Süden und Paguag GmbH & Co., zuletzt C.F. Gomma Germany GmbH im Norden) sollte ein zusammenhängendes städtebauliches Konzept entwickelt werden. Aus diesem Grund ist im Jahr 2010 der Bebauungsplan Nr. 5781/038 aufgestellt worden, dessen Geltungsbereich beide Flächen umfasst.

Plangebiet

Das Gesamtgebiet ist ca. 6,7 ha groß und liegt im Stadtteil Rath. Es befindet sich nördlich der Westfalenstraße, westlich der Straße Am Gatherhof und östlich der Einzelhandelsansiedlung entlang der Straße In den Diken.

Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023
Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023

Qualitätssicherndes Verfahren

Im Jahr 2011 wurde für das Gesamtgebiet (B-Plan Nr. 5781/038) ein Gutachterverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, das das Büro Petzinka Pink Architekten gemeinsam mit FSWLA Landschaftsarchitekten gewann.

Vorrangig waren die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers und die Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches an der Westfalenstraße durch ergänzenden Einzelhandel vorgesehen. Die bestehende Grünfläche an der Westfalenstraße sollte zu einem öffentlich nutzbaren multifunktionalen Quartiersplatz umgewandelt werden, im Norden war eine zweite Grünfläche geplant. Westlich davon sollte eine Kindertagesstätte entstehen.
Es war vorgesehen, eine der bestehenden Gewerbehallen zu einem Wohngebäude umzubauen. Ebenfalls erhalten bleiben sollte ein ehemaliger Luftschutzraum.

B-Plan Nr. 5781/038 Nördlich Westfalenstraße

Auf Grundlage des Siegerentwurfs wurde ein Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet. Nach Abschluss der zweiten Stufe der Behördenbeteiligung im Frühjahr 2013 musste auf Basis der nun konkretisierten Fachgutachten festgestellt werden, dass eine gemeinsame Entwicklung beider Flächen aneinander nicht mehr länger zielführend ist. Dies lag u.a. daran, dass eine Umnutzung der Flächen von C.F. Gomma (Nordteil) aufgrund der bestehenden Altlasten nicht so zeitnah erfolgen konnte, wie eine Entwicklung des Südteils, da weitere länger andauernde Untersuchungen erforderlich waren.

Daher wurde der Aufstellungsbeschluss Nr. 5781/038 aufgeteilt in zwei unabhängige Teilbereiche. Der Südteil wurde im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/002 zeitlich vorab entwickelt (Rechtskraft 2015). Der Bebauungsplan für den Nordteil (Nr. 06/004) wurde 2020 rechtskräftig.

Zu den Dokumenten des formellen Planverfahrens

 

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 06/002 Nördlich Westfalenstraße (Südteil)

Auf Grundlage des Siegerentwurfs von Petzinka Pink Architekten und FSWLA Landschaftsarchitekten sind im Plangebiet ein neues Einkaufszentrum mit rund 5.000 m2 Verkaufsfläche, 150 Wohneinheiten und eine Kita entstanden. Die bestehende Grünfläche wurde zu einem neuen Quartiersplatz umgebaut.

Zu den Dokumenten des formellen Planverfahrens

B-Plan Nr. 06/004 Nördlich Westfalenstraße (Nordteil)

Für den Nordteil wurden die Grundzüge des Siegerentwurfs (Blockrandbebauung mit grünen Höfen) im Wesentlichen beibehalten. Geplant sind ca. 480 WE im Geschosswohnungsbau und eine Kindertagesstätte. Die einzelnen Blöcke variieren in Höhe und Dichte. Bestandsgebäude können, anders als zuvor geplant, leider nicht erhalten bleiben, da die Schadstoffbelastung zu groß ist.

Die Erschließungsstraße des Südteils, die derzeit in einem Wendehammer endet, soll zukünftig als Ringstraße fortgeführt werden. Die im Südteil neu entstandene Fußgängerzone zwischen Quartiersplatz und Einkaufszentrum wird Richtung Norden fortgesetzt und weitet sich zu einem zweiten öffentlichen Platz, der von einer bis zu VI-geschossigen Bebauung umrahmt wird.
Es sind zwei Grünflächen geplant, die über verkehrsberuhigte Bereiche vernetzt sind und über die Fußgängerzone mit dem südlich angrenzenden Quartierspark verbunden sind.

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